DPMA: neues Rechnersystem zur elektronischen Aktenführung

Das DPMA modernisiert seine Aktenführung für Gebrauchsmuster und Schutzrechte. Von der Anmeldung bis zur Publikation soll in Zukunft alles elektronisch abgewickelt werden. Das DPMA will damit nicht nur kundenfreundlicher, sondern auch effizienter werden. Die Bearbeitung von Schutzrechten wird durch das neue System deutlich beschleunigt.

Quelle: Markenbusiness

BPat: Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

25 W (pat) 73/04

Leitsatz:

Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
Für markenrechtliche Widerspruchs-Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gegenstandswert im Regelfall 20.000,– EURO.

Quelle: Bundespatentgericht