BPat: Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

25 W (pat) 73/04

Leitsatz:

Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
Für markenrechtliche Widerspruchs-Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gegenstandswert im Regelfall 20.000,– EURO.

Quelle: Bundespatentgericht

XING: neuen Namen durch Markenübernahme abgesichert

XING wird der neue, weil internationalere Name des OpenBC.

Bei der markenrechtlichen Absicherung des neuen Brandings hat die Open Business Club GmbH offenbar ganze Arbeit geleistet.

Mit Wirkung vom 28.07.2006 wurde die Wortmarke XING (Registernummer: 39609485) mit Priorität vom 29.02.1996 von der Münchner XING Art Productions GmbH übernommen.

Mit selbem Datum wurde ebenfalls die gleichnamige Wortmarke (Registernummer: 30531540) übernommen.

Die ehemalige Markeninhaberin XING Art Productions GmbH meldete mit Datum 07.07.2006 die Wortmarke XING-art (Aktenzeichen 30641765.0) an.
Hier wird auf die Nizzaklasse 35, welche von beiden älteren XING Marken beansprucht wird, verzichtet.

Auch als Europäische Gemeinschaftsmarke ist der neue Name bereits angemeldet. Schon im Mai 2004 wurde eine entsprechende Marke von der Open Business Club GmbH zur Eintragung angemeldet (Anmeldenummer: 003815024). Hier ist allerdings noch ein Widerspruch seitens der Xign Corporation aus den USA anhängig.

Der Widerspruch der Münchner XING Art Productions GmbH ist mitterweile zurückgezogen worden.

Auf Basis der EU-Marke wurde in zwei getrennten Marken als Internationale Registrierung der Schutz in Japan und China (Application No.: 3815024) und den USA (Registration No.: 871855) beansprucht.