Löschungsanträge (09/2007)

Gegen die nachfolgenden marken hat das Deutsche Patent- und Markenamt in der neunten Kalenderwoche einen Löschungsantrag veröffentlicht.

399 19 998

Nizzaklassen: 11, 17, 19

303 47 262
AQUAVITAL
Nizzaklassen: 21, 32

304 24 128
CHOCO Shake
Nizzaklassen: 29, 30, 32

304 58 154
Wurzellockstoff
Nizzaklassen: 01, 31, 44

305 00 972

Nizzaklassen: 09, 25, 41

305 56 777
Oberberg
Nizzaklassen: 32, 33

305 73 666
RHEDA TS
Nizzaklassen: 06, 19

305 73 667
RHEDA MRT
Nizzaklassen: 06, 19

305 74 689
EM-Technologie
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 29, 30, 31, 32, 42, 44

306 03 182
AMOR
Nizzaklassen: 16, 25, 39

306 04 245

Nizzaklassen: 16, 25, 39

306 19 700
medi
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 09, 10, 17, 35, 38, 39, 41, 42, 43, 44

Quelle: DPMA

WIPO: Niederlage für Motorola

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO ist die Motorola Inc. mit ihrem Antrag auf Übertragung der Domain motorazr.com gescheitert.

Die klageführende Motorola Inc. konnte keinen ausreichenden Nachweis für die böswillige Registrierung und Nutzung der Domain erbringen.

Auch wenn der Domaininhaber keinerlei Stellungnahme im Verfahren abgab, prüfte das Panel intensiv die markenrechtlichen Ansprüche von Motorola. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Domain mehr als ein Jahr vor der Anmeldung der Marke registriert wurde.

Das Schiedsgericht wies den Antrag auf Übertragung der Domain ab.

(Fall Nr.: D2006-1393)
Motorola, Inc. v. R3 Media

Sonnenfinsternis schlägt Mondfinsternis mit 1:0

Während der Begriff Sonnenfinsternis unter der Registernummer 39952660 als Wortmarke eingetragen ist, findet sich für die Mondfinsternis keine Marke.

Zum Ausgleich findet aber heute eine totale Mondfinsternis statt. Informationen zur Mondfinsternis beim SWR.

Die Marke Sonnenfinsternis genießt Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

03: Wasch- und Bleichmittel; Putz-,Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwasser; Zahnputzmittel;
09: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte
Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte;
12: Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser;
14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte und damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente;
34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer;
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten;
38: Telekommunikation; 41: sportliche Aktivitäten;
42: Beherbergung von Gästen; ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tiermedizin und der Landwirtschaft; Rechtsberatung und -vertretung.

Quelle: DPMA