Düsseldorf wird RHEIN-CITY

jedenfalls markenrechtlich betrachtet. Denn die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat die Wortmarke RHEIN-CITY (Registernummer: 304 16 153) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 23.03.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 25, 28, 35, 36, 41, 43 und 44.

Bisherige Inhaberin der Marke war die Grey Global Group Middle Europe GmbH & Co. KG aus Düsseldorf.

Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

Holländisches Bier darf in Italien nicht „Bavaria“ heißen

Über die erfolgreiche Markenrechtsklage des Bayerischer Brauerbundes berichtet Markenbusiness.

Der Bayerische Brauerbund hat sich in Italien in einem Markenrechtsstreit gegen die niederländische Bavaria-Brauerei durchgesetzt. Ein Gericht in Turin gab einer Klage des Verbandes statt, in der die Nutzung der Marke „Bavaria“ für holländisches Bier für unzulässig erklärt wurde.

Der Spitzenverband der Bayerischen Brauwirtschaft war der Ansicht, die Nutzung der Bezeichnung „Bavaria“ als Biermarke könnte den Eindruck erwecken, das so gekennzeichnete Bier stamme aus Bayern. Konsumenten würden somit über die tatsächliche niederländische Herkunft des Biers getäuscht.