Markenlizenz für 400 Mio. Euro

400 Millionen Euro wird Abu Dhabi für die Nutzung des Namens Louvre an Frankreich zahlen.

Insgesamt umfasst die jetzt bekannt gewordene Vereinbarung ein Volumen von 975 Million Euro.

What’s the price of a good name? How about a cool €400 million?

That is the amount that Abu Dhabi, capital of the United Arab Emirates, agreed Tuesday to pay to attach the name of the Louvre to a new museum which it hopes to open in 2012. And there is more: In exchange for art loans, special exhibitions and management advice, Abu Dhabi will pay France a further €575 million.

Quelle: International Herald Tribune

Älteste Marken (29)

Die älteste Marke in der Nizzaklasse 29 (enthält u.A.: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtsaucen; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.) ist:

1.)
Registernummer: 28

Nizzaklassen: 29, 30, 32
Inhaber: Türk und Pabst Älteste Deutsche Feinkostfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt
Anmeldedatum: 16.07.1890

Quelle: DPMA

USA: Streit um Hendrix Electric Vodka

Gegen den Namen “Hendrix Electric Vodka” für das neue Produkt eines US-Spirituosenherstellers geht die Familie des verstorbenen Musikers Jimi Hendrix derzeit gerichtlich vor.

“Angesichts der Todesumstände meines Bruders Jimi ist der Versuch, seinen Namen mit dem Verkauf von alkoholischen Getränken in Zusammenhang zu bringen, ein geschmackloser Scherz.”

Quelle: Die News

Löschung nach Widerspruch 2 (09/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 15 269
GLYX
Nizzaklassen: 05, 29, 30

304 24 503
McGordon
Nizzaklasse: 25

304 51 063
arthroamin
Nizzaklasse: 05

305 03 495

Nizzaklasse: 32

305 09 853

Nizzaklasse: 32

305 16 019
Cappallotti
Nizzaklasse: 30

305 28 431
Cargo-Lynx
Nizzaklassen: 09, 42

Quelle: DPMA

LG München: Schweini

LG München I, Urteil Urteil vom 08.03.2007, Az. 4 HK O 12806/06

Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I verurteilte heute in erster Instanz aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger einen Fleischgroßhändler, es zu unterlassen, ohne Zustimmung die Kennzeichnung „Schweini“ im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Auch muss der Großhändler die von ihm eingetragene Marke „Schweini“ beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen.

Quelle: Medien Internet und Recht

Hintergrund des Verfahrens und Schweini Marken