BGH zur Tastmarke

I ZB 73/05

MarkenG § 3 Abs. 1

Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.

MarkenG § 8 Abs. 1

a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.

b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werden, bezeichnet werden.

BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2006 – I ZB 73/05 – Bundespatentgericht

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofes

Älteste Marken (09)

Die ältesten Marken in der Nizzaklasse 09 (enthält u.A.: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte) sind:

1.)
Registernummer: 4804
Wortmarke: Rodinal
Nizzaklasse: 01, 09
Inhaber: AgfaPhoto GmbH, Leverkusen
Anmeldedatum: 02.10.1894

2.)
Registernummer: DD4804
Wortmarke: Rodinal
Nizzaklassen: 01, 09, 16, 21
Inhaber: AGFA-GEVAERT A G, Leverkusen
Anmeldedatum: 02.10.1894

Quelle: DPMA

HABM: GMAIL

Google gegen Giersch. Neben dem Gerichtsverfahren um das Markenrecht für “G-mail” ist für den Hamburger Post-Millionär Daniel Giersch, 32, nun auch auf EU-Ebene die 1. Instanz gewonnen.
Wie zuvor schon das Hamburger Landgericht, entschied auch das Harmonisierungsamt (Az. B 795569) zu Gunsten des 32-jährigen
Jungunternehmers und somit gegen die Interessen des Internetgiganten.

Quelle: Pressemitteilung der Giersch Ventures GmbH

Best Brands 2007

Die Preisträger der best brands Studie 2007 werden bis zur Preisverleihung am 07. Februar 2007 geheim gehalten. Sie können diese nach der Veranstaltung online einsehen.

Die jeweiligen erstplatzierten Preisträger in den einzelnen Kategorien waren im Jahr 2006

Tchibo
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Produktmarke“)

Motorola
(Gewinner in der Kategorie „Wachstumsstärkste Produktmarke“)

Google
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Unternehmensmarke“)

UBS
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Finanzmarke bei Entscheidern“)

Quelle: Bestbrands.de