Löschung nach Widerspruch (11/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 30 442
Arcadia Hotel Hamburg
Nizzaklasse: 42

301 36 119

Nizzaklassen: 30, 42

302 58 634
PROkonzept
Nizzaklasse: 35

303 32 667
Rolith
Nizzaklassen: 01, 03, 04

303 41 404
Champini
Nizzaklassen: 25, 28, 35, 41

303 52 045
VITALIS-Bergstraße
Nizzaklasse: 44

304 00 403
Phänodrom
Nizzaklasse: 41

304 14 890
BaRo’s
Nizzaklassen: 29, 30, 32

304 24 267

Nizzaklasse: 03

304 33 365
Melafit
Nizzaklasse: 10

304 39 949
Genutech
Nizzaklasse: 10

305 49 968

Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA

HABM Jahresbericht

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hat seinen Jahresbericht 2006 (28 Seiten PDF-Format) veröffentlicht.

2006 war in der Anzahl der beim HABM eingereichten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen eine Steigerung um fast 20 %, zu verzeichnen, was zusammen mit den Verlängerungen von über 75 % der Gemeinschaftsmarken (GM), die im ersten Jahr der Tätigkeit des HABM 1996 und 1997 eingereicht wurden, für eine arbeitsreiche Zeit hier in Alicante sorgte.
Die GM-Anmeldungen überstiegen zum ersten Mal überhaupt die 70 000er Marke, 13 000 davon gingen über das Madrider Protokoll ein, und das Amt verwaltet nun über 500 000 Markenakten. Die Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern erfuhren mit fast 18 000 ebenfalls eine Aufwärtsentwicklung und sowohl die Marken- als auch die Geschmacksmusterabteilung machten eine erhebliche Umstrukturierung durch, um den Benutzerbedürfnissen durch eine dynamischere und effizientere Bearbeitung der Anmeldungen besser zu entsprechen.

WIPO: Roche unterliegt im Verfahren um roche.org

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization ist der Schweizer Pharmakonzern F. Hoffmann-La Roche AG mit seinem Antrag auf Übertragung der Domain roche.org gescheitert.

Auch wenn die Markenrechte des Konzerns unstrittig waren, scheiterte Hoffmann-La Roche beim Nachweis der fehlenden legitimen Rechte des Domaininhabers. Die Domain wird vom Inhaber für Maildienste eingesetzt. So werden z.B. Mailadressen für Inhaber des Nachnamens Roche angeboten. Zum Zeitpunkt des Verfahren wurde dieser Service von insgesamt 20 Personen genutzt.

Das Schiedsgericht folgte der Ansicht des Domaininhabers, dass ein berechtigtes Interesse an der Domain und eine Nutzung im Rahmen der UDRP vorliege und wies den Antrag der F. Hoffmann-La Roche AG zurück.

(Fall Nr.: D2006-1488)
F. Hoffmann-La Roche AG v. Domain Admin Tucows.com Co.