Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Peek & Cloppenburg KG aus Düsseldorf die Domain peekundkloppenburg.com erstritten.
Die Domain befand sich im Besitz eines us-amerikanischen Inhabers, der die Website für Links aus dem Bekleidungs- und Sexspielzeugbereich benutzte.
Peek und Cloppenburg berief sich auf seine registrierten Marken für das in Deutschland bekannte Kennzeichen PEEK UND CLOPPENBURG.
Der Domaininhaber gab im verfahren keine Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: D2007-0019)
Peek & Cloppenburg KG v. Whois Privacy Protection Service, Inc./Demand Domains