Teekesselchen – oder wie man überraschend an Schusswaffen gerät

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet Markenanmeldern über eine Onlineplattform eine einfache und schnelle Möglichkeit selbst eine Marke anzumelden. Dabei werden Formulierungen für Waren oder Dienstleistungen aus einer Datenbank mit akzeptierten Formulierungen bereitgestellt. Leider gibt es aber gleichnamige Waren, die in unterschiedlichen Klassen eingruppiert sind und völlig unterschiedliche Produkte bezeichnen. Hier gilt es im Zweifel über die Klassennummer abzuprüfen welches Produkt gemeint ist.

Bleibt diese Prüfung aus, so beansprucht der Anbieter von Bergsteiger- und Kletterausrüstung – wie jüngst geschehen – irrtümlich den Schutz für Karabiner in der Klasse 13 und hat so eine Marke für ein meist kurzläufiges Gewehr.

Falls den Markenblog Lesern noch weitere Teekesselchen einfallen, freue ich mich über einen Kommentar.

MontagsMarken 01. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 04.01.2016. An diesem Tag wurden insgesamt 114 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302016200201

Nizzaklassen: 09, 35, 41

302016200209

Nizzaklassen: 13, 18, 25

302016000026

Nizzaklassen: 35, 36, 42

302016100007

Nizzaklasse: 09, 16, 35, 41

Quelle: DPMA

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Die Rekruten

Markenanmeldungen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr vom 06.12.2016:


Markennummer 302016034878
Nizzaklasse 09, 16, 25, 28, 35, 38, 41


Markennummer 302016034879
Nizzaklasse 09, 16, 25, 28, 35, 38, 41


Markennummer 302016034880
Nizzaklasse 09, 16, 25, 28, 35, 38, 41


Markennummer 302016034881
Nizzaklasse 09, 16, 25, 28, 35, 38, 41

Quelle: DPMA