HABM: Ferrero vs. FIFA

IPKat berichtet über die Entscheidungen der Beschwerdekammer des HABM bezüglich einiger WM-Marken der FIFA.

The five marks in dispute are not hugely current any more in terms of their commercial value, since they relate to an event which briefly obsessed a large proportion of sports fans. They are

* WORLD CUP 2006 (referring to the football world cup);
* GERMANY 2006 (the event taking place in Germany);
* WM 2006 (WM = Weltmeisterschaft, “World Cup” or World Championship” in German)
* WORLD CUP GERMANY;
* WORLD CUP 2006 GERMANY.

The grounds upon which the registrations were challenged was that the signs in question were descriptive and lacked distinctive character. The Cancellation Division presumably felt confident that this was not so, but the Board of Appeal, annulling all five of its decisions in rulings of 30-odd pages in length, thought otherwise.

Quelle: IPKat

Der Schwarze schnaxlt gerne

Aktenzeichen: 30134367.5
Datum Verfahrensstand: 28.02.2002
Markentext: Der Schwarze schnaxlt gerne
Markenform: Wortmarke
Leitklasse:41
Klassen: 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 41: musikalische darstellende Livedarbietungen; Musikproduktion auf Ton- und Bildtonträgern; Merchandisingprodukte etc.
Anmeldetag: 04.06.2001
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Hinweis:
Die Akte wurde nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet

Quelle: DPMA

Löschungen (32/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

925 089
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

954 829
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

2 030 420
FOCUS /FOKUS
Nizzaklassen: 20, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 60 191
TOROS
Nizzaklasse: 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 13 348
Heide Dachsanierung
Nizzaklasse: 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 12 175
Hören, was ein Land fühlt
Nizzaklassen: 09, 41
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

306 29 880
POCKETWEB
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Heidi Klum mal wieder

Topmodel oder altes Gemäuer

Heidi Klum sorgt im Sommerloch mal wieder für markenrechtlich Unterhaltung!

Für den Tübinger Antiquar Thomas Leon Heck (51) ist es reine Routine, seine Artikel beim Internet-Auktionshaus Ebay anzubieten.
Nun wurde sein Artikel „Stahlstich Veste Klumm (Klum)“ aus der Internetplattform geworfen.

Begründung: Heidi Klum (35), sieht sich durch das Angebot in ihren Markenrechten verletzt!

Das Topmodel möchte nicht, dass ihr Name für eine alte Burg benutzt wird!

Quelle: Bild.de

Ein Sprecher von Ebay gab an, dass man nicht jeden Verstoss gegen Markenrechte selbst prüfe, sondern den Markeninhaber selbst entscheiden lasse.

Man kann es sich gut vorstellen: Heidi sitzt an einem Morgen schlecht gelaunt vor dem Computer, ihre Kinder lärmen im Hintergrund und Ehemann Seal macht Stimmübungen an der Kaffeemaschine. Im SMS-Posteingang ist eine Nachricht von Kollegin Kate Moss: «Mache gerade Party in London – ist super!» Jetzt mal Hand aufs Herz: Sähen Sie ihren Namen in diesem Moment gerne fälschlicherweise neben einer alten Burg?

Quelle: 20minuten.ch

P.S. Hoffentlich krieg ich jetzt keinen Ärger …

WIPO: webscout24.ch

Im Schiedsverfahren vor der World Intellectual Property Organization WIPO haben die T-online.at Internet Service GmbH aus Wien und die Scout24 AG aus Baar die Domain webscout24.ch erstritten.

Die Gesuchstellerin I ist Inhaberin von drei in der Schweiz registrierten Marken, welche alle den Begriff „Scout24“ in gleicher Abfolge enthalten (vgl. Abschn. 4 des vorliegenden Entscheides). Die Gesuchstellerin II, deren Firma Scout24 AG ist, geniesst firmenrechtlichen Schutz. Entsprechend haben die Gesuchstellerinnen den Nachweis eines Kennzeichenrechts gemäss Paragraph 24(d)(i) des Verfahrensreglements erbracht.

(Verfahren Nr. DCH2008-0005)
T-online.at Internet Service GmbH, Scout24 AG v. RG Web GmbH, Roland Grüter