Angemeldet am 25.03.1909
Registernummer: 122424
Christol
Nizzaklassen: 03, 05, 32, 33
Inhaber: EURIM-PHARM Arzneimittel GmbH
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 25.03.1909
Registernummer: 122424
Christol
Nizzaklassen: 03, 05, 32, 33
Inhaber: EURIM-PHARM Arzneimittel GmbH
Quelle: DPMA
Neue Informationen zur geänderten Gebührenstruktur für Europäische Gemeinschaftsmarken hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt heute veröffentlicht.
Interessant ist die Übergangsregelung für anhängige Anmeldungen – da werden sich einige Anmelder freuen!
In Zukunft wird es eine einzige Gebühr für Gemeinschaftsmarken geben, die das derzeitige System einer separaten Gebühr für Anmeldung und Eintragung vorsieht, ersetzt. Den Übergangsvereinbarungen zufolge werden die Anmeldungen, die derzeit noch anhängig sind und für die das HABM noch keine Zahlungsaufforderung für die Eintragungsgebühr vor Inkrafttreten des neuen Gebührenplans erteilt hat, nicht die aktuelle Eintragungsgebühr zahlen. Für diese Kunden wird die Anmeldegebühr (z.B. 750 EUR für eine online Anmeldung bis zu drei Klassen) der einzige zu zahlende Betrag sein.
Ein Verordnungsentwurf wird zur Zeit von der Kommission zur Übernahme vorbereitet, wonach dieser im Amtsblatt bekannt gegeben wird. Die Gebührensenkungen werden am darauffolgenden Tag der Veröffentlichung wirksam. Dies wird für Anfang Mai erwartet. Die wichtigsten Inhalte des Pakets sind folgende: Das Gebührensystem wird vereinfacht, indem die Gebühr für die Eintragung auf Null gesetzt wird. Zusätzlich zu der neuen, einzigen Gebühr für elektronisch angemeldete Gemeinschaftsmarken, wird die Gebühr einer per Fax oder Papier angemeldeten Gemeinschaftsmarke auf 1050 EUR reduziert, und eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird 870 EUR kosten.
Alle weiteren Informationen zu den Gebührenänderungen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Quelle: HABM
Die neue Gemeinschaftsmarken Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
VERORDNUNG (EG) Nr. 207/2009 DES RATES
vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung)
(43 Seiten PDF)
Rechtsanwalt Hänsch hat sich die Mühe gemacht die vom DPMA veröffentlichten Anmeldezahlen der Bundesländer in Relation zu den Einwohnerzahlen zu setzen.
Ein wenig anders sieht die Statistik aber aus, wenn man sie mit der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes verknüpft (Angaben aus Wikipedia):
Marken Einwohner Einw. je MarkeHamburg 3.869 1.773.218 458Berlin 5.087 3.426.354 674Bayern 13.003 12.519.312 963Hessen 5.628 6.069.333 1.078NRW 15.767 17.996.621 1.141
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der zwölften Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
305 20 627

Nizzaklassen: 03, 05, 30, 31
306 52 089

Nizzaklasse: 41
30 2008 032 805

Nizzaklasse: 39
30 2008 038 662
Apache 9088
Nizzaklassen: 09, 28
Quelle: DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine nach Bundesländern geordnete Übersicht zu den Markenanmeldungen im Jahr 2008 veröffentlicht.

1. Nordrhein-Westfalen 15.767
2. Bayern 13.003
3. Baden-Württemberg 9.145
4. Hessen 5.628
5. Berlin 5.087
6. Niedersachsen 4.822
7. Hamburg 3.869
8. Rheinland-Pfalz 3.230
9. Sachsen 2.546
10. Schleswig-Holstein 2.213
11. Brandenburg 1.010
12. Sachsen-Anhalt 999
13. Thüringen 910
14. Mecklenburg-Vorpommern 644
15. Saarland 601
16. Bremen 600
Quelle: DPMA
Ein heißes, letzlich nur durch eine Markenanmeldung entschiedenes Rennen um die “rote Laterne” liefern sich Bremen und das Saarland.
via: Markenserviceblog