Daher klagte die International Organization for Standardization ISO aus Genf gegen den amerikanischen Inhaber der Domainnamen iso1stop.com und iso9000commerce.com vor dem Schiedsgericht der WIPO.
Auch auf Basis der bereits seit 1953, seinerzeit in der Schweiz, erstmals registrierten Marke wurde die Übertragung der Domains angeordnet.
(Fall Nr.: D2005-0903)
International Organization for Standardization ISO v. Lucid
Category: Nachricht
Apple klagt gegen das HABM
Apple Inc. hat Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM eingereicht (Rechtssache T-328/05).
Das HABM hatte einem Widerspruch der TKS-Teknosoft SA aus der Schweiz gegen Apples Anmeldung der Marke Quartz (Registernummer 001421130) für die Nizzaklasse 09 stattgegeben.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, da bei den maßgeblichen Verkehrskreisen keine Gefahr der Verwechslung der beiden einander gegenüberstehenden Marken gegeben sei. Die Widerspruchsabteilung und die Beschwerdekammer hätten zu Unrecht Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren angenommen und es versäumt, die Verwechslungsgefahr anhand der maßgeblichen Verkehrskreise zu prüfen. Hierdurch hätten sie der TKS-Teknosoft SA als Widerspruchsführerin ein Markenmonopol eingeräumt.
Widerspruchsmarke:
Registernummer: 000368324
Nizzaklassen: 09, 16, 42
Wiedergabe:
Wortmarke The Coffee Store unterscheidungskräftig?
Gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM, die Wortmarke The Coffee Store in den Nizzaklassen 30, 32 und 43 nicht einzutragen, hat die The Coffee Store GmbH aus Mannheim Klage beim Europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht.
(Rechtssache T-323/05)
Klagegründe: Die angemeldete Marke könne nicht als ein Zeichen mit ausschließlich beschreibendem Charakter im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94 angesehen werden. Darüber hinaus fehle es der angemeldeten Marke nicht an Unterscheidungskraft im Sinne Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94.
Hugo Boss gewinnt gegen Domaingrabber
Gemeinschaftlich gingen die Unternehmen Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co. KG aus Zug in der Schweiz und die Hugo Boss AG aus Metzingen vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization gegen der Inhaber der Domain hugo-boss.org vor.
Marco Scheffler aus Göttingen hatte die Domain Ende Juli 2005 registriert und bei eBay angeboten.
Drei Stunden später stellte der Beschwerdegegner den streitgegenständlichen Domainnamen in die deutsche Ebay – Webseite ein und bot diesen zum Preis von Euro 1.750.- zum Verkauf an. Auf der Webseite befanden sich zwei deutlich erkennbare Abbildungen der Wort- / Bildmarke „HUGO / HUGO BOSS“.
Unmittelbar unter der Kopfleiste der Webseite war folgender Text in fettgedruckten Buchstaben zu lesen:
„www.hugo-boss.org wird verkauft Wert 75.000 Euro“
Weiter unten stand, ebenfalls in Fettdruck und in großer Schrift:
„www.hugo-boss.org
Wer kennt nicht die berühmte Hugo Boss Marke. Absoluter Hammer Name. Der Name ist für den richtigen Bieter ein Vermögen wert. Wird so schnell nicht wieder angeboten.
Internationale Seite und Titel.
Hier wird nur der Domainname verkauft www.hugo-boss.org
Mit diesem Domainnamen werden Sie sicherlich ganz weit vorne bei den Suchmaschinen geführt.
Der Name ist bei united-domains gesichert und wird nach der Versteigerung umgeschrieben.
Viel Erfolg beim bieten. Ebay übernehme ich!“
Viel klarer lässt sich der Sachverhalt der böswilligen Registrierung und Nutzung wohl kaum belegen.
Ob neben dem WIPO Verfahren auch gerichtliche Schritte gegen den Domaininhaber eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.
Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co. KG , Hugo Boss AG v. Marco Scheffler
Verfahren Nr. D2005-0842
Encyclopaedia Britannica gewinnt Domains
In gleich zwei Verfahren ging die Encyclopaedia Britannica, Inc. beim WIPO Schiedsgericht gegen Inhaber unrechtmässig registrierter Domains vor.
Zehn Domains auf einen Streich wurden im Verfahren Encyclopaedia Britannica, Inc. v. LaPorte Holdings (Fall Nr. D2005-0866) übertragen.
Domains: britannicaonlinemexico.com,
britenicaencyclopaedia.com,
brittaniaencyclopedia.com,
enciclopediabritannica.com,
encyclopediabertanica.com,
encyclopediabrittanica.com,
sbritannica.com,
schooleb.com,
searcheb.com,
supportbritannica.com
Zwei weitere Domains sammelte Encyclopaedia Britannica, Inc. im Verfahren gegen Michele Dinoia/SZK.com (Fall Nr. D2005-0865) ein.
brittannica.net,
wwwbritannica.com
EuG: IKEA klagt für seine Farbmarke
IKEA Systems B. V. aus den Niederlanden hat Klage gegen die Entscheidung des HABM und der Beschwerdekammer des HABM zur Zurückweisung der Anmeldung (Registernummer 3 160 363) eingereicht.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, bestehend aus der Kombination der Farben Blau und Gelb für Waren und Dienstleistungen der Klassen 20 und 35 (Möbel, Werbung usw.) – Anmeldung Nr. 3 160 363.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung für alle Waren und Dienstleistungen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe b und 3 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke hinreichende originäre Unterscheidungskraft habe und außerdem Unterscheidungskraft durch Benutzung in Deutschland, den Niederlanden und Schweden erworben habe.
Marke: 3 160 363
Nizzaklassen: 20, 35
Wiedergabe:
Quelle: HABM