Polo Ralph Lauren – 40 Domains auf einen Schlag

40 unterschiedliche Schreibweisen einer Marke müssen einem Domaingrabber erst mal einfalllen, um ein entsprechendes Tippfehlerdomainportfolio zu registrieren. Diese kreative Glanzleistung wurde vor dem WIPO Schiedsgericht aber nicht gewürdigt.
PRL USA Holdings, Inc. und Polo Ralph Lauren Corporation erwirkten die Übertragung der Domains.
Domaininhaber war die gerichtsbekannte Unasi Inc. aus Panama.

(Fall Nr.: D2005-1027)
PRL USA Holdings, Inc. v. Unasi Management Inc.

Will Smith – Schauspieler klagt Domain ein

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat der US-Schauspieler Will Smith die Domain willsmith.tv eingeklagt.

Willard C. Smith, II ist als Will Smith einer der bekanntesten Schauspieler in den USA. Zusätzlich hat er sich als Musiker einen Namen gemacht und diesen im Jahr 2002 als Marke beim US Patent and Trademark Office registrieren lassen.
Auf Basis dieser Markenrechte ordnete das Schiedsgericht jetzt die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000587480)
Willard C. Smith, II v Barney Rubble

polaroidporn.com – Polaroid erstreitet Domain

Die Domain polaroidporn.com war den Fotokonzern Polaroid Corporation aus den USA ein Dorn im Auge.
Vor dem WIPO Schiedsgericht konnten Markenrechte, die bis ins Jahr 1946 zurückreichen geltend gemacht werden.
Polaroid gilt als Erfinder Sofortbildtechnik, häufig wird der Name sogar als Synonym für das Sofortbildsystem benutzt.

Der amerikanische Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab und muss nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes seine Domain jetzt abgeben.

(Fall Nr.: D2005-1005)
Polaroid Corporation v. Jay Strommen

Telekom gewinnt Domains

Die Domains t-mobele.com, t-mobila.com und t-mobili.com sind mit den T-Mobile Marken der Deutschen Telekom AG verwechslungsfähig. Dies ist einer der Gründe warum das Schiedsgericht der WIPO die Übertragung der Domains auf die Deutsche Telekom AG anordnete.
Der australische Domaininhaber konnte auch mangels Stellungnahme die Vorwürfe der Telekom nicht entkräften.

(Fall Nr.: D2005-1023)
Deutsche Telekom AG v. Tyson Rukash / Jonson

Hoover vs Unasi

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat sich der Haushaltgerätehersteller The Hoover Company gegen den bekannten Domaingrabber Unasi inc. aus Panama durchgesetzt.

Die Domains hoovervaccum.com und hooverz.com wurden vom Schiedsgericht als ähnlich und verwechslungsfähig mit der HOOVER Marke der Klägerin erachtet.
Von der Unasi Inc. gab es im Verfahren keinerlei Stellungnahme.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: FA0510000579810)
The Hoover Company v. Unasi Inc.