t-mobilez.com geht nach Bonn

Die Deutsche Telekom AG hat vor dem Schiedsgericht der WIPO die Domain t-mobilez.com erstritten.

Die Telekom konnte auf diverse T-Mobile Marken verweisen. Markenrechte existieren auch für Sudafrika, Heimatland des Domaininhabers Phonotic Ltd. aus Johannesburg.

Der Argumentation der beklagten Partei, dass T-Mobilez als Kurzform für Thinking Mobilez stünde, mochte sich das Schiedsgericht nicht anschliessen und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2005-1000)
Deutsche Telekom AG v. Phonotic Ltd.

Juventus Turin gewinnt in Genf

Ausnahmsweise mal ausserhalb des Fußballstadions erfolgreich zeigt sich die Juventus F.C. S.p.A. aus Turin vor dem Schiedsgericht der WIPO.
Im Verfahren um die Domains juventuscasino.com und juvecasino.com konnte sich der Inhaber der Markenrechte an den Bezeichnungen Juve und Juventus gegen den Domaininhaber aus Malta durchsetzen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

Juventus Turin ist einer der bekanntesten und renommiertesten europäischen Fußballclubs und verfügt über ein beachtliches Markenportfolio.

Vgl. Markenaufstellung Juventus Turin

(Fall Nr.: D2005-1048)
Juventus F.C. S.p.A. c. World Match Ltd.

15 Domains für Sanofi-Aventis

Der Pharmaproduzent aus Frankreich konnte vor dem WIPO Schiedsgericht 15 Domains, die als Namensbestandteile Marken des Unternehmens enthielten, einklagen.

Sanofi-Aventis konnte die Markenrechte an den Bezeichnungen Ambien und Accomplia nachweisen. Die Domaininhaber Elizabeth Riegel und Andrew Riegel aus den USA blieben im Verfahren eine Stellungnahme schuldig.
Die Übertragung der Domains wurde von Schiedsgericht verfügt.

Übertragen wurde auch die Blog-Domain accompliablog.com.

(Fall Nr.: D2005-1045)
Sanofi-aventis v. Elizabeth Riegel and Andrew Riegel

deutsch-bank.com: von Korea nach Deutschland

Die Deutsche Bank AG hat vor dem WIPO Schiedsgericht die Domain deutsch-bank.com erstritten.
Die Domain befand sich im Besitz von Ko Youngho aus Korea. Daher ist leider auch das Urteil in koreanischer Sprache verfasst.
Als Resultat wurde die Domain jedoch von Korea nach Deutschland nämlich zur Deutschen Bank AG übertragen.

(Fall Nr.:D2005-1007)
Deutsche Bank Aktiengesellschaft vs Ko Youngho

Nike erobert Shoe-Domains

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat Nike Inc., der weltweit führende Sportartikelproduzent die Domains nike-air-force-one-shoes.com und nike-basketball-shoes.com erstritten.

Nike kann ein umfangreiches Markenportfolio vorweisen. Die ältesten Registrierungen in den USA stammen aus den 70er Jahren. Zusätzlich bescheinigte das Schiedsgericht, dass es sich bei Nike um eine bekannte Marke handle, und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000579895)
Nike, Inc. v. Karen Vog

Statstiken des HABM

Das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) hat seine umfangreichen Statistiken zu den verwalteten Schutzrechten aktualisiert.
Die Daten umfassen nunmehr auch das Jahr 2005.

Für den Bereich der Gemeinschaftsmarken folgende Zahlen im Überblick:
(in Klammern der Vergleichswert für 2004)

Anmeldungen: 47.124 (58.846)
Eintragungen: 50.375 (34.479)
Widersprüche: 14.624 (10.720)

Quelle: HABM