Im Streit um die Markenrechte am Kennzeichen “TWEET” hat Twitter nach Berichten des Wall Street Journals eine Einigung mit dem Unternehmen Twittad erzielt.
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Markenanmeldungen: Top-Kanzleien 2010
Unter dem Titel Top-Kanzleien 2010 beschäftigt sich die Zeitschrift markenartikel ausführlich mit dem deutschen Rechtsmarkt für Markenanmeldungen.

Quelle: markenartikel 9/2011 S. 163, Top-Kanzleien 2010
Leider ist der Artikel online nicht verfügbar. Umso mehr freue ich mich, dass die Redaktion markenartikel einer Veröffentlichung im MarkenBlog zugestimmt hat.
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Vielen Dank!
DPMA – es geht wieder
Das technische Problem in der telefonischen Erreichbarkeit der Markenstelle des DPMA ist nach Auskunft eines MarkenBlog Lesers gelöst, die Markenstelle wieder erreichbar.
Technische Störung im DPMA
Sollten Sie sich wundern, dass die Markenabteilung des DPMA telefonisch nicht erreichbar ist, so liegt das an einer technischen Störung an deren Beseitigung, dem Vernehmen nach, mit Hochdruck gearbeitet wird.
Markenverband zum EuGH Urteil L’Oréal vs. eBay
EuGH setzt Meilenstein für geistiges Eigentum und Verbraucherschutz
Berlin, 12. Juli 2011. Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat der EuGH Klarheit zu einigen wichtigen Fragen zu Angeboten auf Online-Marktplätzen und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern geschaffen und diese im Wesentlichen im Sinne von Marken- und Verbraucherschutz entschieden.
„Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Nun ist es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber diesen Ansatz aufgreift und bei der Weiterentwicklung des Rechts seinerseits pro-aktive Maßnahmen definiert, mit denen Plattformbetreiber gegen Rechtsverletzungen vorgehen müssen. Das Urteil des EuGH ist eine erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts. Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“
Nach dem heutigen Urteil sind Angebote aus dem nicht-europäischen Ausland dann nach europäischem Recht zu behandeln, wenn sie sich auch an Abnehmer innerhalb der EU richten. Entgegen häufiger Versuche von eBay, sich auf die Haftungsprivilegierung der E-Commerce Richtlinie zu berufen, hat der EuGH weiter festgestellt, dass diese nicht eingreift, wenn eBay aktiv an den Angeboten beteiligt ist. Gerade das ist aber der Fall, wenn eBay Werbung für solche Angebote schaltet oder bei der Gestaltung und Strukturierung hilft. Von besonderer Bedeutung sind auch die Feststellungen, zu welchen präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen Online-Verkaufsplattformen durch nationale Gerichte angehalten werden können.
Thor Steinar ./. Storch Heinar – Urteil rechtskräftig
Im Markenstreit um die Persiflage-Marke „Storch Heinar“ ist das Urteil des LG Nürnberg nach Ablauf der Berufungsfrist jetzt rechtskräftig, berichtet die Ostsee-Zeitung.
Mehr zum Hintergrund und Verlauf des Rechtsstreits