10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation

Am 1. Januar 2012 tritt die 10. Ausgabe der “Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)” in Kraft.

Was bedeutet das für Markenanmelder?

Ab 1. Januar 2012 (Anmeldetag) eingehende Markenanmeldungen werden nach der neuen Ausgabe der Klassifikation von Nizza behandelt. Anmelder, die nach diesem Zeitpunkt noch die bisherige 9. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation verwenden, müssen damit rechnen, dass die von ihnen vorgenommene Gruppierung vom Amt beanstandet wird. Es kann zu Verzögerungen bei der Markeneintragung kommen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält eine vollständige Überarbeitung der bisher geltenden Klassifikationsregeln. Zahlreiche neue Begriffe sind enthalten, ferner Streichungen bisher bestehender Begriffe und vor allem auch zahlreiche Änderungen in der Zuordnung zu den einzelnen Klassen.

Was ändert sich im Einzelnen?

– Neuregelung der Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe
Nahrungsergänzungsmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens werden künftig einheitlich in Klasse 5 eingruppiert. Eine Spezifizierung “für medizinische Zwecke” ist nicht erforderlich.

– Unterhaltungs- und Spielgeräte
Die bisherige Differenzierung zwischen “Unterhaltungsgeräten, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind” (Klasse 9), und solchen mit eingebautem Bildschirm (Klasse 28) bzw. “Spielen, ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor” (Klasse 28), wird aufgegeben, Unterhaltungs- und Spielgeräte werden einheitlich in Klasse 28 eingeordnet.

– Klassenänderungen von der Klasse 9 in andere Klassen
Zu erwähnen sind eine Reihe von Klassenänderungen aus der Klasse 9 in andere Klassen, z.B. bei den Schweiß- und Lötgeräten (jetzt Klasse 7).

– Deodorants
Die “Deodorants für den persönlichen Gebrauch” (Klasse 3) und “Deodorants [nicht für den persönlichen Gebrauch]” (Klasse 5) werden umformuliert in “Deodorants für Menschen oder für Tiere” bzw. “Deodorants, außer für Menschen oder für Tiere” (Klasse 5).

– Dienstleistungen des Leasing und des Franchising
In den Allgemeinen Anmerkungen wird klargestellt, dass Mietkauf- oder Leasingkauffinanzierung der Klasse 36 zuzuordnen ist.

– Windeln
“Babywindeln” werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden “Babywindelhöschen” in Klasse 5 klassifiziert. “Babyhöschen [Bekleidung]” gehören in Klasse 25.

– Schätzungsdienstleistungen
Die bisher in Klasse 35 angesiedelten Dienstleistungen “Schätzung von ungeschlagenem Holz” und “Schätzungen auf dem Gebiet der Wolle” werden umformuliert und in die Klasse 36 hinsichtlich des finanziellen Aspekts bzw. in Klasse 42 hinsichtlich des qualitativen Aspekts eingeordnet.

– Anpassung der Klassenüberschrift der Klasse 9
“Computersoftware” wird künftig ausdrücklich in der Klassenüberschrift zur Klasse 9 aufgeführt sein, der entsprechende Passus der Klassenüberschrift lautet: “Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware”.
Neu gefasst ist auch der Passus in der Klassenüberschrift bezüglich der Datenträger: “Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger”.

– Weitere Einzelheiten hierzu in der Übersicht.

Quelle: DPMA

via: Class46

Tablet-PCs – MarkMonitor analysiert den Markt für Plagiate

MarkMonitor®, der weltweit führende Anbieter im Bereich Markenschutz für Unternehmen, hat heute eine Sonderausgabe des Brandjacking Index® veröffentlicht, die sich speziell mit Tablet-Computern beschäftigt. Innerhalb eines einzigen Tages konnte MarkMonitor mehr als 23.000 Online-Verkaufsanzeigen für Tablet-PCs aufspüren, die Plagiate, mutmaßliche Fälschungen und Graumarktprodukte angeboten haben. Identifiziert wurden außerdem über 6.600 Fälle von Cybersquatting, die jährlich mehr als 75 Millionen Seitenaufrufe generieren.
Der Brandjacking Index ist das Ergebnis einer von MarkMonitor durchgeführten Analyse, bei der an einem einzigen Tag im dritten Quartal 2011 fünf führende Tablet-Computermarken im Mittelpunkt standen. Untersucht wurden Verkaufsanzeigen auf 23 Online-Marktplätzen für das Firmenkundengeschäft (B2B) und für Privatkunden (B2C). Außerdem griff MarkMonitor auf Alexa und auf Registrierungsdaten für Domains zurück, um Markenmissbrauch anhand von Domainnamen zu ermitteln und den dadurch generierten Online-Traffic zu bemessen.

„Beim Online-Brandjacking wird genau darauf geachtet, was den Markt bewegt. Von besonderem Interesse sind dabei Markentrends. Wurden diese erst einmal erkannt, werden sie unverzüglich für die eigenen Zwecke missbraucht“, erklärt Frank Schulz, Sales Manager Central Europe bei MarkMonitor. „Angesichts des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts sollten sich Kunden vor diesen ‚Markenimitatoren’, die in der Masse der Angebote nicht immer leicht auszumachen sind, besonders in Acht nehmen. Ausgesprochen wachsam müssen aber vor allem auch die Markeninhaber selbst sein, um denjenigen, die sich auf ihre Kosten bereichern wollen, einen Strich durch die Rechnung zu machen.“

Das Online-Geschäft mit Tablet-Computern boomt. So wird auch mit Brandjacking viel Geld gemacht, da vor allem auf Kunden abgezielt wird, die auf der Suche nach besonders günstigen Angeboten sind. MarkMonitor nahm 23.000 verdächtige Verkaufsangebote auf den Online-Marktplätzen unter die Lupe und teilte sie dann in drei Gruppen ein: Plagiate, mutmaßliche Fälschungen und Graumarktprodukte. Außerdem identifizierte MarkMonitor 15 Firmen, die Plagiate von Tablet-Computern herstellen, sowie knapp 8.000 Einzelanbieter, von denen 766 große Mengen an möglicherweise gefälschten Tablet-PCs anbieten.

Knapp 20% der Verkaufsanzeigen für Plagiate enthielten Markenbegriffe, die dafür sorgen sollen, dass der Artikel auch in den Ergebnislisten jener Kunden aufgeführt wird, die eigentlich nach echten Markenprodukten suchen. Bei mutmaßlichen Fälschungen hingegen kamen statt der Verwendung von Markenbegriffen häufig andere Taktiken zur Anwendung, um eine Verbindung zur rechtmäßigen Marke herzustellen. Dabei wird aber möglichst vermieden, dass das Angebot vom Markeneigner entlarvt wird und dieser Gegenmaßnahmen ergreift.

Zum Beispiel wurden die Anzeigen häufig mit Fotos von Markenerzeugnissen versehen, ohne die Marke explizit zu erwähnen; in manchen Fällen hatte man den Markennamen auch im Bild unkenntlich gemacht. Eine andere Strategie bestand darin, den Ausdruck „OEM“ zu verwenden, um zu suggerieren, dass der angebotene Tablet-Computer einem nicht autorisierten Produktionslauf eines rechtmäßigen Herstellers entstammt. Auf eine mögliche Fälschung ließ nicht selten auch der Zeitpunkt schließen, zu dem das Produkt verfügbar war. So boten 26 Großhändler möglicherweise gefälschte Tablet-PCs bis zu einem Monat vor der offiziellen Markteinführung an. Diese Tablet-Computer waren üblicherweise halb so teuer wie die Originalprodukte.

Im Gegensatz dazu boten auf den Graumarkt spezialisierte Händler echte Markenerzeugnisse an, die Preise der autorisierten Vertriebswege wurden aber überschritten. Im Durchschnitt wurden 15% auf den empfohlenen Verkaufspreis des Herstellers aufgeschlagen: In Absatzgebieten, in denen die offizielle Markteinführung des Produkts noch nicht erfolgt war, wurden in manchen Fällen sogar knapp 50% mehr verlangt.

„Das Internet bietet unmittelbare Einblicke in Trends, die beim Brandjacking geschickt ausgenutzt werden, um den Online-Traffic und die Einkünfte rechtmäßiger Marken anzuzapfen“, erklärt Schulz. „Die Markeneigner müssen diese ‚Konkurrenz im Hinterhalt’ bekämpfen, um ihre Kunden, ihre Marketing-Investitionen und den Wert ihrer Marken zu schützen.“

Quelle: Pressemitteilung

Markenanmeldungen: Top-Kanzleien 2010

Unter dem Titel Top-Kanzleien 2010 beschäftigt sich die Zeitschrift markenartikel ausführlich mit dem deutschen Rechtsmarkt für Markenanmeldungen.


Quelle: markenartikel 9/2011 S. 163, Top-Kanzleien 2010

Leider ist der Artikel online nicht verfügbar. Umso mehr freue ich mich, dass die Redaktion markenartikel einer Veröffentlichung im MarkenBlog zugestimmt hat.

Zum kompletten Artikel (5 Seiten PDF)

Vielen Dank!