Heute vor dem Bundesgerichtshof

Beim BGH stehen heute gleich zwei markenrechtlich interessante Verhandlungen auf der Tagesordnung.

Im Verfahren I ZB 65/13 steht die Löschung der Farbmarke der Beiersdorf AG zur Verhandlung.

BPatG – Beschluss vom 19. März 2013 – 24 W (pat) 75/10, GRUR 2014, 185
Die Markeninhaberin ist eine bekannte Herstellerin unter anderen von Haut- und Körperpflegeprodukten. Für sie ist die abstrakte Farbmarke “Blau“ (Pantone 280 C) als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für “Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte” eingetragen.
Die Antragstellerin ist ebenfalls eine bekannte Herstellerin von solchen Produkten. Sie hat beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Marke mit der Begründung beantragt, die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung der nicht unterscheidungskräftigen und freihaltebedürftigen Marke lägen nicht vor.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Löschung der Marke angeordnet. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Markeninhaberin ist ohne Erfolg geblieben. Das Bundespatentgericht hat angenommen, dass Löschungsgründe vorlägen, weil dem angegriffenen Zeichen die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft fehle und es zudem freihaltebedürftig sei. Diese Schutzhindernisse seien auch nicht infolge Verkehrsdurchsetzung überwunden worden. Hierzu fehle es an einer markenmäßigen Benutzung durch die Markeninhaberin, da der selbständige Markencharakter nicht erkennbar hervortrete, sondern die blaue Farbe nur als dekorativer Hintergrund einer bekannten Wortmarke sowie als Sachhinweis diene, was auch den Gepflogenheiten auf dem betreffenden Warensektor entspräche. Auch die Ergebnisse der von der Markeninhaberin vorgelegten Verkehrsbefragung genügten nicht, um eine Verkehrsdurchsetzung zu belegen.
Mit der vom Bundespatentgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Markeninhaberin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses.

Im Verfahren I ZR 59/13 geht es um Wort-/Bildmarke


Quelle: DPMA

LG Hamburg – Urteil vom 10. Februar 2009 – 312 O 394/08
BeckRS 2010, 02140
OLG Hamburg – Urteil vom 7. März 2013 – 5 U 39/09
Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin einer im Jahr 1991 angemeldeten und eingetragenen deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug “PUMA“ und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Das Zeichen ist unter anderem für T-Shirts, Sweatshirts sowie Pullis eingetragen und wird auf unterschiedlichen Produkten, so auch Oberbekleidung, angebracht. Der Beklagte ist Inhaber einer Ende 2005 angemeldeten deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug “PUDEL“ und dem Umriss eines springenden Pudels besteht und seit Anfang 2006 unter anderem für Bekleidungsstücke sowie T-Shirts registriert ist. Die Klägerin sieht in der Eintragung dieser Marke eine Verletzung ihrer Kennzeichenrechte. Sie verlangt von dem Beklagten deshalb die Einwilligung in die Löschung seiner Wort-Bild-Marke.
Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Es hat angenommen, der Beklagte nutze mit seinem Zeichen die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke der Klägerin aus, indem er sich aufgrund der übereinstimmenden Strukturmerkmale beider Zeichen Aufmerksamkeit erschleiche und sich den guten Ruf der Marke der Klägerin für eigene kommerzielle Zwecke zunutze mache. Dieses Verhalten sei auch nicht durch die Grundrechte des Beklagten auf freie künstlerische Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt.
Mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter.

Markenwertstudie: Die 100 wertvollsten chinesischen Marken 2015

Tencent ist die wertvollste chinesische Marke. Der Internet-Dienstleister konnte seinen Markenwert nahezu verdoppeln (+95%) und erklimmt mit 66,1 Mrd. US-Dollar (USD) die Spitze des aktuellen Markenwert-Rankings von Millward Brown. Der Online-Händler Alibaba katapultiert sich als Neueinsteiger mit einem Markenwert von 59,7 Mrd. USD direkt auf den zweiten Platz. Der lange Jahre im Ranking dominierende Mobilfunkanbieter China Mobile büßt an Markenwert ein (-9%) und belegt den dritten Platz (55,9 Mrd. USD). Dies ist das Ergebnis der nun zum fünften Mal vom internationalen Marketing- und Marktforschungsunternehmen Millward Brown veröffentlichten Markenwertstudie BrandZ™ Top 100 der wertvollsten chinesischen Marken. Die Studie analysiert auf Basis von Finanzkennzahlen sowie Daten der Markt- und Verbraucherforschung die wertvollsten chinesischen Marken. Das Ranking wird von Millward Brown in Zusammenarbeit mit dem Medienkonzern WPP erstellt.

Im aktuellen Ranking konnten vor allem Technologie- und branchenverwandte Handelsmarken ihre Markenwerte steigern. Der kumulierte Markenwert der ITK-Unternehmen übersteigt mit 106,9 Mrd. USD mittlerweile sogar den Wert der Marken aus dem Finanzwesen unter den 100 wertvollsten chinesischen Marken.

„Wir haben zuletzt ein starkes Wachstum privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen gesehen. Seit 2013 wuchs deren Markenwert um 97 Prozent. Der Markenwert staatlicher Konzerne sank gleichzeitig um neun Prozent. Vor fünf Jahren waren die fünf wertvollsten chinesischen allesamt staatlich geführt, heute sind drei der Top 5 – Tencent, Alibaba und Baidu – privatwirtschaftliche Unternehmen“, so Dr. Bernd Büchner, Geschäftsführer von Millward Brown für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Insgesamt kommen die 100 wertvollsten chinesischen Marken auf einen Wert von 464,2 Mrd. USD. Das entspricht einem Wachstum von 59% seit dem ersten Ranking chinesischer Marken 2011. Ein Vergleichswert: Das Wachstum der 100 weltweit wertvollsten Marken betrug im selben Zeitraum 41%.

Eine Tabelle der 100 wertvollsten chinesischen Marken steht hier zum Download bereit. Ein Chart der 10 wertvollsten Marken ist hier verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Millward Brown Germany GmbH

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – die Umfrage

Im Zuge der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien den nachfolgenden Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

In den nächsten Tagen werden die eingegangenen Antworten hier veröffentlicht.