Innovationsstudie: Deutschland mit sieben Städten und Regionen in den weltweiten Top 100

Stark in der Fläche: Deutschland platziert erneut sieben Regionen unter den 100 weltweit führenden Innovationsclustern. Dies zeigt der diesjährige Innovation Index der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO). München, Berlin, Köln, Stuttgart, Frankfurt am Main, Heidelberg-Mannheim sowie Hamburg schafften es in die Top-Liste. „Dass Deutschland nach China und den USA die meisten Innovationscluster in die Top 100 bringt, ist eine starke Leistung. Es macht deutlich, dass wir in vielen Regionen unseres Landes hochinnovative Unternehmen und hervorragende Forschungseinrichtungen haben“, sagt die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, Eva Schewior. „Die Innovationskraft in den unterschiedlichen Regionen wollen wir als DPMA weiter stärken: Mit unserer Innovations-Roadshow, die 2026 an acht Orten Halt macht, bringen wir Basisinformationen und Praxiswissen über Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs in die Fläche. So helfen wir insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen, ihre Innovationen in Schutzrechte des geistigen Eigentums und damit in wirtschaftliche Stärke umzumünzen.“

Lokal handeln, international punkten: München, Berlin, Köln, Stuttgart, Frankfurt am Main, Heidelberg-Mannheim sowie Hamburg stehen wie schon im Vorjahr unter den Top 100 im Innovationscluster-Ranking der WIPO. Damit ist Deutschland die Volkswirtschaft mit den drittmeisten Clustern. An der Spitze heben sich China (25 Cluster) und die USA (20 Cluster) allerdings deutlich ab. Großbritannien und Indien stellen jeweils vier Top-100-Cluster, Kanada, Japan und Südkorea jeweils drei.

München ist erneut bestplatzierte Region aus Deutschland (Rang 28; im Vorjahr Rang 27). Wie im Vorjahr ist München drittbestes europäisches Cluster, allein Paris und Amsterdam-Rotterdam sind besser platziert. Bei der Innovationskraft in Relation zu den Einwohnerinnen und Einwohnern schneidet München im internationalen Vergleich sehr stark ab – und bringt es auf Rang 15 von 100. Berlin liegt weltweit auf Rang 31 (Vorjahr Platz 30); da kommt insbesondere die Stärke der Bundeshauptstadt in puncto Risikokapitalgeschäfte zum Tragen. Köln liegt auf Platz 47 (Vorjahr Rang 43), Stuttgart hält Platz 54, Frankfurt am Main liegt auf 68 (64). Heidelberg-Mannheim punktet besonders bei wissenschaftlichen Publikationen und kommt auf Rang 88 (87). Hamburg nimmt Platz 93 ein (91).

Welche Cluster setzten sich weltweit an die Spitze? Shenzhen-Hong Kong-Guangzhou ist Nummer eins, gefolgt von Tokyo-Yokohama, San Jose-San Francisco, Seoul, Peking, Shanghai-Suzhou und New York City.

Für den Global Innovation Index betrachtet die WIPO die Innovationskraft von 133 Ländern. Sie ermittelt dabei anhand verschiedener Kriterien Regionen, die eine besondere Innovationskraft auszeichnet.  Die 100 weltweit stärksten Innovationscluster aus dem Global Innovation Index wurden am heutigen Dienstag, 8. September, vorab veröffentlicht. Sie verteilen sich auf 33 Volkswirtschaften.

Das Cluster-Ranking des Global Innovation Index gibt es seit 2017. Es zeigt die Konzentration von Innovationstätigkeiten anhand von drei Schlüsselindikatoren auf: internationale Patentanmeldungen nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) der WIPO, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Risikokapitalgeschäfte. Letztere wurden vergangenes Jahr neu als Indikator aufgenommen.

Der komplette Global Innovation Index 2026 mit Länderranking und ausführlicher Analyse zu den einzelnen Staaten wird am Dienstag, 29. September, veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung DPMA

OMAS GEGEN RECHTS – da lagen die MarkenBlog Leser richtig!

Über die Eintragungschancen für die erste “OMAS GEGEN RECHTS” Wort-/Bildmarke hatten die MarkenBlog im letzten Jahr abgestimmt.

Quelle: MarkenBlog

Fazit: Mehrheitlich lagen die Leser mit der Einschätzung zur fehlenden Unterscheidungskraft richtig!

OMAS GEGEN RECHTS – der finale Stand

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nunmehr über alle drei “OMAS GEGEN RECHTS” Markenanmeldungen entschieden.

Quelle: DPMA

Die beiden prioritätsältesten Markenanmeldungen wurden wegen fehlender Unterscheidungskraft  (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) und Freihaltebedürftigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) zurückgewiesen.

Verbleibt also die Wort-/Bildmarke des Omas gegen Rechts Deutschland e.V. aus Nagold als eingetragene Marke.

Ein Taschentuch

Ums Taschentuch geht es bei der ersten geschützten geografischen Angaben für Handwerks- und Industrieerzeugnisse.

Quelle: EUIPO

Das traditionelle bestickte Taschentuch ist das erste portugiesische Produkt, das im Rahmen des EU-Systems für geografische Angaben für Handwerks- und Industrieerzeugnisse registriert wurde, und ist nun in allen EU-Mitgliedstaaten geschützt.

Die Registrierung würdigt den Zusammenhang zwischen dem Produkt, seinem geografischen Ursprung und dem traditionellen Know-how, das mit diesen bestickten Taschentüchern verbunden ist. Sie stammen aus Nordportugal, sind historisch mit Traditionen der Balz verbunden und gelten nach wie vor als anerkannter Ausdruck der portugiesischen Volkskultur und des handwerklichen Erbes.

In den ersten sechs Monaten seit Inbetriebnahme des Systems sind beim EUIPO 74 Anträge auf geografische Angaben für Handwerks- und Industrieerzeugnisse eingegangen.

Bislang wurden Anträge für Erzeugnisse aus Portugal, Frankreich, der Slowakei, Schweden, Tschechien und Slowenien eingereicht.

Einen Überblick über die eingereichten Anträge findet man auf GIview

B304 – BPatG korrigiert das DPMA

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 49/22 hatte sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren mit der Zurückweisung der Wortmarke “B304” zu befassen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Markenanmeldung zurückgewiesen.
Zur Begründung ist ausgeführt, das angemeldete Zeichen „B304“ stelle für die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine nicht unterscheidungskräftige und zugleich freihaltebedürftige Angabe dar. Es bestehe ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen diene.

Das Zeichen sei aus dem Großbuchstaben B und der Zahl 304 zusammengesetzt.
Die Buchstaben-Zahlenkombination „B304“ sei eine übliche und allgemein verständliche Abkürzung für die Bezeichnung „Bundesstraße 304“, welche von Dachau durch München über Ebersberg, Wasserburg am Inn und Traunstein bis nach Freilassing an der Staatsgrenze zu Österreich führe. Bundesstraßen würden im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso wie Autobahnen mit entsprechenden Abkürzungen benannt. So werde beispielsweise die Bundesautobahn 8 in aller Regel nur als „A 8“ bezeichnet, etwa bei Staumeldungen im Radio. Hiervon ausgehend werde der angesprochene Verkehr das Zeichen „B304“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich als sachbezogene Aussage im Sinne einer Ortsangabe verstehen.

Das BPatG mochte dieser Argumentation nicht folgen und gab der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA statt.

Deutsche Patentanmeldungen in Digitaltechnologien legen stark zu

Aktuelle DPMA-Analyse: Künstliche Intelligenz und digitale Vernetzung – Deutsche Unternehmen holen bei Anmeldungen für ihren Heimatmarkt in wichtigen Bereichen auf. DPMA-Präsidentin: Es geht um Wohlstand und digitale Souveränität – Konsequenter Schutz geistigen Eigentums Basis für den wirtschaftlichen Erfolg

Quelle: DPMA

Die Zahl veröffentlichter Patentanmeldungen deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen in digitalen Schlüsseltechnologien hat im vergangenen Jahr stark zugelegt. Insgesamt wurden 2025 in den für Digitalisierung wichtigsten Technologiefeldern 5.051 inländische Anmeldungen mit Wirkung für den deutschen Markt offengelegt – und damit 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutsche Anmelder liegen im Länder-Ranking auf ihrem Heimatmarkt insgesamt auf Rang 5 hinter den Vereinigten Staaten, China, der Republik Korea und Japan. Nach China (+ 14,4 %) verzeichnet Deutschland allerdings den zweitgrößten Zuwachs innerhalb der Top-5. Besonders stark war der Zuwachs bei den deutschen Unternehmen im anmeldestärksten Technologiefeld „Computertechnik“ (+ 20,5 %), dem ein großer Teil der Erfindungen mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz zugerechnet werden. Kein anderes Land in den Top-5 hat hier prozentual stärker zugelegt. Die Zahlen sind Teil einer  aktuellen Analyse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).

„Der positive Trend bei digitalen Schlüsseltechnologien macht Hoffnung, dass wir die zukünftigen Märkte mitprägen können. Es geht um unseren Wohlstand, aber auch um digitale Souveränität: Je wettbewerbsfähiger wir bei diesen Technologien sind, desto stärker ist unsere Position im internationalen Umfeld“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Deutschland hat mit seinen starken Industrieunternehmen, innovativen Start-ups und mittelständischen Unternehmen sowie hervorragenden Forschungseinrichtungen alle Voraussetzungen, um auch bei Digitaltechnologien führend zu sein. Der konsequente und strategisch ausgerichtete Schutz geistigen Eigentums ist dabei von zentraler Bedeutung. Patentanmeldungen von heute sind die Basis für innovative Produkte von morgen.“

Quelle: Pressemitteilung DPMA