deepseek – da wird sich jemand ärgern…

Unter der Registernummer 30022079 führte das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “DeepSeek” mit Schutz in den Klassen
9, 36, 38, 41 und 42 . Beansprucht wurde der Schutz für:

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Sprache, Bild und/oder Daten; Computerhardware und -software, insbesondere Computersoftware für die Sammlung, Speicherung, Auswertung und Archivierung von Daten und Informationen in Form von Text, Bild oder Ton, einschließlich solcher Daten und Informationen, die über das Internet oder andere Computernetze und Computernetzwerke zugreifbar sind; Computersoftware für die elektronische Kommunikation, insbesondere die Übertragung und den Empfang von E-Mails; Computersoftware zur individuellen Entwicklung und Gestaltung von Web-Sites und Home-Pages im Internet; Computersoftware für Internet-Suchmaschinen; Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere Dienstleistungen der Übertragung und Vermittlung von Ton, Sprache, Bild und/oder Daten; Onlinedienste, soweit in Klasse 38 enthalten; Erziehung, Ausbildung, Information und Unterhaltung in Form von elektronischen Informationen und interaktiven Onlinediensten; Entwicklung und Erstellung von Computerprogrammen; Dienstleistungen eines Internetproviders, nämlich Bereitstellung von Informationen im Internet; Einstellen von Homepages in das Internet; Teledienste, nämlich elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten (Zeichen, Bilder und Töne) bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt, insbesondere im Bereich der Individualkommunikation (einschließlich Telebanking und Datenaustausch), Angebote zur Information und Kommunikation (einschließlich Datendienste, Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten), Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen, Angebote zur Nutzung des Internets oder anderer Netze, Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit; Mediendienste, nämlich Angebote und Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere Verteildienste und Abrufdienste; Entwicklung, Gestaltung und Erstellung und Pflege von Web-Sites für Dritte; Bereitstellung von Onlineeinrichtungen zur Echtzeit-Interaktion und Kommunikation mit anderen Computernutzern; Erstellen von Verzeichnissen als Hilfe bei der Recherche von Informationen im Internet, insbesondere Informationen über Personen, Orte, Ereignisse, Adressen, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen

Quelle: DPMA

Als die Marke am 2010, am Ende der Schutzdauer, wegen Nichtverlängerung gelöscht wurde, konnte sich wohl niemand vorstellen, dass das Kennzeichen noch einmal sehr interessant werden würde.

Die Markeninhaberin Twirlix Internet Technologies GmbH ist im Jahr ebenfalls nach Liquidation gelöscht worden. Ein passendes Beispiel dafür, dass bei Liquidation oder Insolvenz Schutzrechte meist stiefmütterlich behandelt werden und deren Verwertungspotenzial regelmäßig unterschätzt wird.

Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Quelle: DPMA

Zur Warnung des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Bitte alle Markenanmelder unbedingt beachten: Diese Zahlungsaufforderungen sind die reine Pest und werden Markenanmeldern und Markeninhabern regelmäßig zugeschickt unabhängig davon, ob ein Vertreter im Markenregister benannt ist oder nicht.

Wer einen Vertreter benannt hat, kann sicher sein, dass amtliche Schreiben dem Vertreter zugestellt werden. Für alle Empfänger gilt aber unbedingt die genannte IBAN prüfen. Die irreführenden Zahlungsaufforderungen weisen alle ausländische IBANs aus. Der sicherste Weg den Betrug zu erkennen.

Malaika Mihambo – ohne Markenschutz

Heute steht bei den Olympischen Spielen in Paris der Weitsprung auf dem Programm. Die Olympiasiegerin, Welt- und Europameisterin Malaika Mihambo ist die größtenGoldhoffnung der deutschen Leichtathletik.

In den Markenregistern des Deutschen Patent- und Markenamts, des EUIPO und der WIPO finden sich allerdings keine Markeneinträge für den Namen der Weitspringerin. Ein Vermarktungspotential, dass offenbar noch ausbaufähig ist.

EM total – oder auch nicht

Registernummer 302023016114
Quelle: DPMA

Die Marke der Raab TV – Produktion GmbH genießt mit Priorität vom 02.01.2024 Schutz für Waren und Dienstleistungen in den Klassen
9, 16, 18, 21, 25, 28, 32, 33, 38 und 41.

Eine entsprechende Wortmarke (3020230161159) wurde bereits im Dezember 2023 angemeldet und befindet sich noch in Bearbeitung beim DPMA. Eine derartig lange Bearbeitungsdauer ist in der Regel ein Hinweis auf Probleme bezüglich der Schutzfähigkeit der Marke.