HABM stützt die FIFA

Recht und Alltag informiert via N24 über die Entscheidung des HABM die Löschungsanträge von Ferrero gegen die WM Marken der FIFA zurückzuweisen.
Leider ist eine entsprechende Entscheidung des HABM auf der Website noch nicht veröffentlicht und die Nachricht beruht auf Informationen der FIFA. Ferrero stehen gehen diese Entscheidung noch Rechtsmittel zur Verfügung.
Inwiefern die Entscheidung des Amtes Auswirkung auf die aktuell kontrovers diskutierte Rechtslage und die anstehende Entscheidung des BGH hat, bleibt abzuwarten.
Aber ein netter PR-relevanter Erfolg für die FIFA.

Zollstatistik Berlin: 1500 Ermittlungsverfahren in neun Monaten

Die Berliner Morgenpost berichtet über die Bilanz der Berliner Zollfahndung für die ersten drei Quartale diesen Jahres.

Das Zollfahndungsamt Berlin hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 1500 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwei Drittel der Verfahren betreffen den Zigaretten- sowie den Drogenschmuggel. Im Zuge dieser Verfahren wurden 176 Haftbefehle gegen Verdächtige vollstreckt. Diese Zahlen nannte gestern eine Sprecherin der Behörde.

Ein Großteil der Verfahren, die das Zollfahndungsamt in den ersten neun Monaten dieses Jahres einleitete betraf die illegale Einfuhr von Medikamenten und Markenartikeln, Produktpiraterie sowie Verstöße gegen das Artenschutzabkommen.

Übersicht deutsche Marken mit .eu Bestandteil

muepe hat eine interessante Liste mit deutschen Marken veröffentlicht, die den Wortbestandteil .eu enthalten. Die Liste umfasst angemeldete und eingetragene Marken, Wort- und Wort-/Bildmarken.

Im Vorfeld der “.eu”-Sunrise Period wurde vielfach versucht, durch die Anmeldung von Marken mit dem Bestandteil “.eu” (wie z.b. “anwalt.eu”) Rechte für die erste Phase der gestaffelten Registrierung von “.eu”-Domains zu generieren. Dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein wird war eigentlich schon mit Erscheinen der EU-Verordnung 874/2004 vom 28.04.2004 klar, mittlerweile besteht daran nicht mehr der geringste Zweifel.

Trotzdem kann die Marke natürlich noch zur Domain führen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man den Domaininhaber vor ein deutsches Gericht zerren kann.
Unabhängig von diesen .eu Marken muss man wohl im Nachklang der .eu Einführung mit einer Welle von gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen.