muepe informiert über die Entscheidung des NAF Schiedsgerichtes zur Domain niketrader.com.
(Fall Nr.: FA0509000567694)
Nike, Inc. v. Lin Hai Bo
markenrechtliches Sammelsurium
muepe informiert über die Entscheidung des NAF Schiedsgerichtes zur Domain niketrader.com.
(Fall Nr.: FA0509000567694)
Nike, Inc. v. Lin Hai Bo
Per Pressemitteilung informiert die dpa-Tochter news aktuell über ihre “WM 2006 – Herausforderung für Sponsoring und PR”.
media coffee am 24. November in Köln.
Auf dem Podium am 24.11.2005 in Köln:
* Bitburger, Dietmar Henle, Leiter Presse- &
Öffentlichkeitsarbeit
* IP Deutschland, Thomas de Buhr, Verkaufsdirektor Special Ads
* Karstadt Warenhaus AG, Michael Scheibe, Unternehmenskommunikation
(angefragt)
* kress report, Torsten Zarges, Korrespondent für Köln
* Land der Ideen, Mike de Vries, Geschäftsführer
* Rechtsanwälte ArneckeSiebold, Michael Siebold, Partner
* Sport & Markt, Hartmut Zastrow, Geschäftsführer
Die Anwesenheit von RA Siebold spricht dafür, dass auch markenrechtliche Themen nicht zu kurz kommen werden.
Zur Anmeldung
Markenbusiness berichtet über die markenrechtlichen Bedenken des schwedischen Vodka-Hersteller V&S Absolut Spirits bezüglich der Verwendung des Namens Tinto Absoluto durch einen französischen Winzer.
Im März diesen Jahres beantragte Jean-Philippe Beille beim französischen Institut für gewerbliches Eigentum (l’Institut national de la propriété) Namensschutz. Daraufhin reichte der schwedische Wodkahersteller Absolut Widerspruch ein. Er befürchtet, dass Verbraucher die Wodka- mit der Weinmarke verwechseln könnten.
domainblog informiert über die Entscheidung des LG Frankenthal in Sachen guenstig.de ./. günstig.de.
Klage von guenstig.de gegen günstig.de endet ungünstig
Urteil vom 29.09.2005 (Az.: 2 HK.O 55/05) via RA Höller.
Der tschechische Arbitration Court ist bereits vor geraumer Zeit als Schiedsgericht für die neue TLD .eu benannt worden.
Inszwischen gibt es auch die Beschreibung des ADR Verfahren für die .eu Domains im PDF-Format.
Der Streit zwischen der Warsteiner Brauerei und der Schlossbrauerei Stein um die Marke Steiner ist beigelegt, berichtet Chiemgau Online.
Nach Klärung des Sachverhalts bemühten sich beide Parteien um eine akzeptable Lösung in diesem Markenstreit.
Für das fremdsprachige Ausland wird die Schlossbrauerei Stein zukünftig als neue Marke “Schlossbrauerei Stein” oder “Heinz von Stein” verwenden. Für Deutschland und Österreich darf die Marke “Steiner” jedoch weiterhin ohne Einschränkung benutzt werden. Beide Seiten zeigten sich äußerst zufrieden mit der Einigung.
Mehr zur Entstehung des Konflikts.