Umfangreiche Informationen zum Thema WM und Marken inkl. Auflistung der relevanten FIFA Marken liefert Absatzwirtschaft.
Danke an Ralf für den Hinweis.
markenrechtliches Sammelsurium
Umfangreiche Informationen zum Thema WM und Marken inkl. Auflistung der relevanten FIFA Marken liefert Absatzwirtschaft.
Danke an Ralf für den Hinweis.
Das britische Patent Office hat ein Work Manual für Markenregistrierungen zusammengestellt.
Behandelt werden die Kapitel:
Chapter 3 – New Applications (August ’02)
Chapter 5 – Classification (September ’04)
Chapter 6 – Examination and Practice (July ’04)
Chapter 10 – International Section (January ’03)
Chapter 12 – Certification Marks (August ’01)
Chapter 13 – Collective Marks (August ’01)
Chapter 15 – Law Section (July ’05)(pdf file 420Kb)
Chapter 17 – Register Administration (May ’00)
Eine gedruckte Version ist käuflich zu erwerben.
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO“ für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss.
Pressemitteilung der Pressestelle des BGH
via domainblog
Das Berlin Blawg informiert über die Gründung des Forum für geistige Schutzrechte (FORGS).
Das Forum für geistige Schutzrechte (FORGS) lädt anlässlich seiner Gründung zu einer Auftaktveranstaltung am kommenden Mittwoch, den 25.01.2006, 18:00 Uhr, in Berlin ein.
Die Veranstaltung findet am 25.01.2006, ab 18.00 Uhr im Newthinking Store, Tucholskystr. 48, D-10117 Berlin statt und steht allen interessierten Teilnehmern offen.
Über den Markenstreit zwischen dem amerikanischen Bikinimodel Audrey Quock und Victoria’s Secret berichtet Markenbusiness.
Der Markenbusiness Vorbericht zur BGH Verhandlung in Sachen Löschung der Marke LOTTO.
“Gewinnen ist ganz einfach.” So wirbt Lotto-Hamburg auf seinen Internetseiten. Aber nicht vor Gericht, heißt das Resümee aus den bisherigen Verfahren um den Begriff “Lotto”. Am 19. Januar 2006 verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az: I ZB 11/04), ob das Wort exklusiv von den insgesamt 16 deutschen Lottoveranstaltern genutzt werden darf.