Frankreich: Google wegen Adwords-Praxis verurteilt

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung eines Gerichtes in Nanterre zur Frage, ob die Adwords-Praxis gegen das Markenrecht verstösst.

Die Hotelkette Méridien hatte dem Unternehmen Markenrechtsverletzung vorgeworfen, weil es von ihr geschützte Namen als Schlüsselwörter an die Konkurrenz verkaufte. Darunter zahlreiche Variationen von „Le Méridien” und „Méridien”.

Nun fällte das Gericht in Nanterre sein Urteil. Danach hat Google durch die kommerzielle Nutzung der geschützten Markennamen und ihren Verkauf als AdWors die Rechte der internationalen Hotelkette verletzt. Das Unternehmen wurde zu einer Schadensersatzzahlung von 150.000 Euro verurteilt und muss eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlichen. Ob Google die Entscheidung anfechten wird, ist noch offen.

Neues Kapitel im Osterhasenstreit

Nach Berichten des ORF hat der österreichische Schokohasenproduzent Hauswirth vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen Berufungserfolg gegen der schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli errungen.

Beide Unternehmen streiten bereits seit zwei Jahren um das Aussehen ihrer Schokoladenosterhasen.
Markenbusiness zur Geschichte des Streites zwischen Gold- und Prachthasen.

BGH zum Schadensersatz bei Markenverletzung

Unter dem Aktenzeichen I ZR 322/02 hat der Bundesgerichtshof zum Schadensersatz bei Markenrechtsverletzung entschieden.

MarkenG § 14 Abs. 6

a) Berechnet der Markeninhaber den durch eine Verletzung seiner Marke entstandenen Schaden nach dem vom Verletzer erzielten Gewinn, besteht der Schaden nur in dem Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung seines Schutzrechts beruht. Kennzeichnet der Verletzer seine Waren zugleich mit seiner Marke, kann in einem solchen Fall der Mindestschaden in Form einer Quote des Verletzergewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden.

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