BPat: Der Kleine Eisbär

32 W (pat) 269/03

MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz: „Der kleine Eisbär“
1. Wortzeichen, die nach Art eines Phantasietitels gebildet sind, sind einem Markenschutz grundsätzlich auch insoweit zugänglich, als die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können.

2. Ob eine Wortmarke in diesem Sinne Phantasiecharakter aufweist, kann nur anhand der konkreten Gestaltung der Marke beurteilt werden.

3. „Der kleine Eisbär“ u. a. schutzfähig für bespielte Datenträger, belichtete Filme und Druckereierzeugnisse.

Quelle: Bundespatentgericht

DIHK: Markenfälschungen kosten 70.000 Arbeitsplätze allein in Deutschland

Per Pressemitteilung informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK über aktuelle Zahlen zur Markenpiraterie anläßlich des Kongresses des Aktionskreises Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) in Berlin

Deutsche Unternehmen erleiden durch Markenfälschungen nach Schätzungen inzwischen pro Jahr Umsatzverluste in Höhe von 25 Milliarden Euro. Der APM geht davon aus, dass 70.000 Arbeitsplätze allein in der Bundesrepublik durch diese Form der Wirtschaftskriminalität verloren gehen.