Die aktuelle Ausgabe 05/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
markenrechtliches Sammelsurium
Die aktuelle Ausgabe 05/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
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Die Tageszeitung DIE WELT veröffentlicht ein Interview mit dem ADIDAS Chef Herbert Hainer zum Geschäft mit der WM, der Positionierung der übernommenen Marke Reebok und dem Ärger mit Markenpiraten.
Die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND berichtet über den Kampf des Luxuslabels Louis Vuitton gegen gefälschte Markenprodukte.
Neuer Trend: Auftraggeber aus dem Westen:
Westliche Unternehmen, die ihre Konkurrenz in Fernost nachahmen lassen und die Produkte auch in ihren Heimatländern vertreiben – Experten sehen hier einen Trend. “In deutschen Handelsketten tauchen immer mehr Plagiate auf”, sagt etwa Christine Lacroix von der Aktion Plagiarius. “Vieles wird in China hergestellt, die Auftraggeber sitzen zunehmend im Westen”, so Lacroix.
Markenbusiness berichtet über den Markenstreit um den Smiley zwischen der französischen Firma SmileyWorld und den US-Einzelhandelskonzern Wal-Mart.
Die Münchner Anwaltskanzlei LORENZ – SEIDLER – GOSSEL informiert per Pressemitteilung über die erfolgreiche Durchsetzung der Marke “WM 2006”.
Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2006 wonach der Marke “WM 2006” teilweise der Schutz in Deutschland versagt worden ist, hat LORENZ – SEIDLER – GOSSEL für die FIFA in den vergangenen Tagen vor drei unterschiedlichen Landgerichten die Rechte an der Marke “WM 2006” in vier Eilverfahren erfolgreich durchgesetzt.
Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist damit der Schutz der Marke “WM 2006” auch in Deutschland sichergestellt, da die deutschen Gerichte den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke “WM 2006” zwingend zu beachten haben. Zudem hat das Anwaltsbüro LORENZ – SEIDLER – GOSSEL bei deutschen Gerichten durchgesetzt, daß “WM 2006” als sog. “besondere geschäftliche Bezeichnung” Schutz nach § 5 des Markengesetzes genießt, so daß es auf die Frage, ob das Deutsche Patent- und Markenamt “WM 2006” zu recht oder zu unrecht eingetragen hat, gar nicht ankommt. Allein hierüber hatte aber der Bundesgerichtshof am 27.04.2006 zu befinden.
In der Zeit vom 17. bis zum 26. Mai 2006 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten für die Umstellung auf das interne Neue DV-System Marken durchgeführt.
Daher wird es in der KW 25 keine Veröffentlichungen im Markenblatt geben.
Quelle: Mitteilung des DPMA