Procter & Gamble will 4711 verkaufen

Der Kölner Stadt-Anzeiger meldet, dass die Traditionsmarke 4711 vom derzeitigen Eigentümer Proctor & Gamble verkauft werden soll.

Für das Kennzeichen 4711 finden sich im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes insgesamt 29 Einträge.

Die prioritätsältesten, nachfolgend wiedergegebenen Marken (Registernummer: 4371 und 5261) stammen aus dem Jahr 1894.

Frankreich und Indien unterzeichnen Kooperationsabkommen

Frankreich und Indien werden auf dem Gebiet des Geistigen Eigentum zukünftig enger zusammenarbeiten.

Ein entsprechendes Abkommen zwischen dem französischen Institut National de la Propriété Industrielle (INPI) und den indischen Department of Industrial Policy and Promotion (DIPP) wurde jetzt in Paris unterzeichnet.

Bestandteile des Abkommens sind der verstärkte Schutz Geistigen Eigentums, Ausbildung der Mitarbeiter und Entwicklung von Computerdatenbanken.

Damit hat Indien in den letzten Wochen nach dem bilateralen Schutzabkommen mit Großbritannien bereits die zweite Kooperation auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte mit einen europäischen Industriestaat geschlossen.

Quelle: Ciol

Neues Berufsbild: Anti Counterfeit Manager

Das Hamburger Abendblatt berichtet über neue Berufsbilder: Anti Counterfeit Manager oder auch Brand Protection Manager.

Es geht um den Schutz des geistigen Eigentums eines Unternehmens, wie Patente, Marken und Designs”, sagt Lennart Röer vom Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie. Da Kenntnisse im Markenrecht vorausgesetzt werden, sind es meistens Juristen, die in den Rechtsabteilungen der Markenfirmen arbeiten.

Die Zeit vs. Brotzeit

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost ist der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG mit seiner Klage gegen die Unternehmensbezeichnung Brotzeit für ein Bistro vor dem Hamburger Landgericht (Az.: 408 O 30/06) gescheitert.

Die Hamburger Richter konnten weder zwischen den Kennzeichen “Die Zeit” und “Brotzeit” noch im Bereich der Waren- und Dienstleistungen die für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch notwendige Ähnlichkeit und Verwechslungsfähigkeit feststellen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn dem Zeitverlag bleibt die Möglichkeit der Berufung.

via: lawblog