USA: Markenstreit um Maxim

Der New Yorker Verlag Dennis Publishing Inc., Herausgeber des Maxim Magazine hat den in Tampa im Bundesstaat Florida ansässigen Maxxim Men’s Club and Steakhouse wegen Markenrechtsverletzung verklagt.

Dennis Publishing Inc. wirft dem Unternehmen vor, es erwecke durch Namensgebung und Aufmachung den Eindruck vom Verlag lizenziert zu sein.

Die Maxim Marke für den Bereich der Druckereierzeugnisse datiert von 1997, weitere Marken auch für den Gastronomie- und Hotelbereich sind in Anmeldung.

Quelle: Tampabay Bizjournal

Robbie Williams gegen illegales Merchandising

Schwere Zeiten brechen an für Hersteller und Händler von illegalen Merchandisingartikeln, die mit dem Bild oder Namen des britischen Sängers Robbie Williams versehen sind.

In einer Pressemitteilung äussert sich der deutsche Rechtsanwalt des Künstlers, Christlieb Klages von der Berliner Anwaltssozietät Hertin: “Wir haben den Auftrag erhalten, die Verbreitung des illegalen Merchandisings umfassend zu stoppen und die Täter zivil- und strafrechtlich zu verfolgen. Die gewerbliche Verbreitung von nicht lizenzierten Waren mit dem Abbild des Künstlers oder dessen Namen verstößt gegen das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte des Künstlers und ist strafbar. Der Künstler hat nicht hinzunehmen, dass Fotos von ihm zu gewerblichen Zwecken missbraucht werden, auch wenn die Fotos auf Konzerten hergestellt wurden und im Internet frei erhältlich sind”.

Das Landgericht Berlin hat in einem Verfügungsverfahren bereits die Sicherstellung von gefälschten Merchandising-Artikeln angeordnet, die mit dem Namen und/oder dem Abbild von Robbie Williams bedruckt waren und in der Öffentlichkeit vertrieben wurden. Bei der Sicherstellung wurden mehrere hundert T-Shirts sowie zahlreiche weitere Artikel wie Basecaps, Schals und Schlüsselanhänger sequestriert. Gegen den Vertreiber der Waren wurde Strafanzeige erstattet.

Zur Marke VIRTUALDUB

liefert RA Dominik Boecker auf lawblog.de eine juristische Analyse.

Fazit:

Die Konstellation ist also für die Betroffenen leider nicht so einfach und so risikolos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Gerichte sind an die Markeneintragung auch im Falle einer bösgläubigen Eintragung gebunden. Man erinnere sich nur an die diversen “Explorer”-Verfahren, die viele Leute eine Stange Geld gekostet haben. Ich kann mir auch jetzt (bedauerlicherweise) vorstellen, dass Virtualdub eine Menge Geld von Personen kosten wird, die lediglich die Homepage von Avery Lee verlinkt haben.

So einfach kann also nicht Entwarnung gegeben werden.