Porzellanstreit – darf die Fälschung zerstört werden?

Um einen gefälschten Teller der Marke Meissen streiten die Staatliche Porzellanmanufaktur Meissen und der Besitzer des gefälschten Stückes in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die Porzellanmanufaktur will die zur Begutachtung übersandte Fälschung vernichten und wurde deshalb vom Besitzer verklagt. Die daraufhin erhobene Widerklage entschied das LG Leipzig zu ungunsten der Markeninhaberin. Der Teller sollte unversehrt bleiben.

Diese Entscheidung muss jetzt vom 14. Zivilsenat des OLG Dresden überprüft werden.

Quelle: Dresdner Neuste Nachrichten

Australien: Streit um 307

Markenbusiness berichtet über den Streit um das Kennzeichen 307 in Australien.

Holden, australische Tochterfirma von General Motors, hat im Land der Kängurus einen Namensstreit mit Peugeot provoziert. Wie die Zeitschrift Auto Motor und Sport berichtet, präsentierte Holden unter dem Label Holden Special Vehicles (HSV) kürzlich einen neuen Sportwagen, der über eine Motorleistung von 307 kW verfügt.

Um das nicht nur unter, sondern auch über der Kühlerhaube deutlich zu machen, setzte der Autobauer einen Schriftzug mit der Zahl „307“ auf den Deckel des Kofferraums. Das gefällt dem französischen Fahrzeugbauer Peugeot allerdings gar nicht, da er die Rechte an seiner weltweit geschützten Marke „307“ verletzt sieht.