Überraschung im Porzellanverfahren

Im Gerichtsverfahren um einen gefälschten Teller der Marke Meissen päsentierte der Vertreter der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen dem Gericht statt des gefälschten Porzellans lediglich einen Haufen Scherben.

Versehentlich sei der Teller zu Bruch gegangen erklärte der Justiziar des Unternehmen. Ein erstaunlicher Zufall wenn man bedenkt, dass das Recht auf Zerstörung der Fälschung Gegenstand des Rechtsstreites mit dem Eigentümer des Tellers war.

So bleibt die Staatliche Porzellanmanufraktur zwar auf den Gerichtskosten sitzen und muss dem Eigentümer des Tellers einen Schadensersatz in Höhe von fast 160 Euro leisten, geht aber trotzdem als Sieger aus dem Gerichtssaal, denn die Nachricht an die Fälscherszene ist deutlich – nur in Scherbenform sind Fälschungen akzeptabel!

Quelle: SZ-Online

USA: Wem gehören die Freedom Fries

Markenbusiness berichtet über das markenrechtliche Gerangel um das Kennzeichen Freedom Fries.

Der Streit um den Begriff „French Fries“ – so werden in den USA Pommes Frites genannt – fällt mit Sicherheit aus dem Rahmen, den das Marken- und Namensrecht typischerweise bereithält. Denn die frittierten Kartoffelstreifen sollten aufgrund der antifranzösischen Stimmung, ausgelöst durch die Weigerung der Franzosen am Irak-Krieg teilzunehmen, per Kongressbeschluss im Jahr 2003 kurzerhand und völlig patriotisch in „Freedom Fries“ umbenannt werden.