OLG HH: Portionsflasche

Eine Portionsflasche ist eine Portionsflasche. Und nichts anderes. Trotz Markeneintrag und Bekanntheit der papierumwickelten Underberg-Flaschen dürfen handelsübliche 700ml-Flaschen mit grünem Papier umwickelt werden. Das stellte das Hamburger Oberlandesgericht (Az: 5 U 105/05 ) kürzlich in einem Berufungsverfahren des Spirituosenherstellers klar.

Quelle: Markenbusiness

GRUR Vortrag in Berlin

Die Bezirksgruppe Berlin der Deutschen Vereinigung für den Gewerblichen Rechtsschutz GRUR informiert über eine Vortragsveranstaltung am heutigen Tage.

Am Montag, den 6. November 2006 um 18.00 Uhr c.t.

spricht Herr Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes, München zu dem Thema:

„Geistiges Eigentum und die Zukunft der Gesellschaft“

Die Vortragsveranstaltungen finden im Deutschen Patent- und Markenamt, Technisches Informationszentrum
Berlin, Gitschiner Str. 97, 10696 Berlin, Halle West statt.

Quelle: GRUR

Frankreich: Fabrikanten empfangen chinesische Polizisten

zur Ausbildung in Sachen Produkt- und Markenpiraterie.

Mit der Organisation und Koordination der Schulung für chinesische Polizisten will der Verband den Austausch zwischen Wirtschaftsbetrieben sowie französischen und chinesischen Behörden fördern. Gemeinsam sollen die Beteiligten die Probleme angehen, mit denen sie im Bereich der Produktfälschung zu tun haben. Darüber hinaus will man Maßnahmen entwickeln, um effizienter gegen die Herstellung, den Vertrieb und den Konsum gefälschter Markenartikel zu kämpfen.

Quelle: Markenbusiness

Autostadt vs. Die Autostadt an der A 23

Das Quickborner Tageblatt berichtet über die Unterlassungserklärung, die einem Elmshorner Autozentrum vom Volkswagen-Konzern zugesandt wurde, der sein neues Autohaus “Die Autostadt an der A 23” nennen wollte.

Das Argument der Elmshorner, durch den Nachsatz „an der A 23“ sei doch jede Verwechslung ausgeschlossen und der Markenschutz gar nicht berührt, stieß auf taube Ohren. Die Wolfsburger Juristen beharrten auf ihrem Standpunkt.

Der neue Name lautet nunmehr ganz klassisch „DAS Autozentrum an der A23“.

Diese Argumentation durch den Zusatz einer geografischen Ortsangabe ausreichend Abstand von einer Marke zu erlangen, finden sich erstaunlich oft, wird dadurch aber auch nicht richtiger.

Für das Kennzeichen Autostadt finden sich die nachfolgenden Marken im Markenregister des DPMA:

30005014

Nizzaklassen: 09, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 25, 27, 28, 30, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42

39752161
Autostadt
Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42

39753493

Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42