WIPO: Gebührenänderung Großbritannien

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Großbritanniens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung in einer Nizzaklasse: 429.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 119.- CHF

Verlängerung in einer Nizzaklassen: 476.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 119.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Die Grenzbeschlagnahme

Markenbusiness informiert zum Thema Grenzbeschlagnahme.

Wie der Zoll auf die Spuren der Markenpiraten kommt –Piratenjäger brauchen Markeneinträge

Grenzbeschlagnahme: Um den Produktpiraten auf die Spur zu bekommen gibt es eine ganze Reihe von Anhaltspunkten. Nicht nur eine spezielle Verpackungsform oder Name und Anschriften von Fälscherfirmen führen die Zollermittler auf die Spur der Plagiatoren. Die gesamte Kette vom Hersteller über Vertriebsunternehmen und Vermittler bis zum Beförderer, Einführer, Empfänger oder Ausführer sind von Bedeutung.

BPatG: Löschung von Altmarken

24 W (pat) 37/05

Leitsatz:Löschung von Altmarken

Auch vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes angemeldete Marken, bei dessen gemäß § 158 Abs. 6 MarkenG nach der Bekanntmachung absolute Schutzhindernisse nicht mehr berücksichtigt werden konnten, unterliegen der Regelung des § 50 Abs. 1 MarkenG, wonach für die Löschung einer entgegen § 8 MarkenG eingetragenen Marke auf das Vorliegen von Schutzhindernissen im Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist. Insoweit ist eine derartige Altmarke auch dann zu löschen, wenn das betreffende Schutzhindernis zwar noch nicht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Markengesetzes, aber im späteren Zeitpunkt der Eintragung vorlag.

Quelle: Bundespatentgericht

Datenbank zu ADR Verfahren

Der Bremer Rechtsanwalt Dr. Lambert Grosskopf bietet auf seiner Webseite die Möglichkeit, sich über eine Datenbank mit Volltext-Suche einen schnellen Überblick über die Entscheidungen im ADR Verfahren zu verschaffen.

Unter www.grosskopf.eu öffnet Dr. Lambert Grosskopf, der zugleich einer der zwölf deutschen Schiedsrichter ist, seine ADR-Datenbank für alle Interessierten.
“Die Volltextsuche kann helfen, den Ausgang eines Schiedsgerichtsverfahrens besser zu
prognostizieren”, erklärt Dr. Lambert Grosskopf, der die Datenbank zur Vorbereitung seiner Entscheidungen aufgebaut hat.

Quelle: Pressemitteilung der Kanzlei Grosskopf

ADR-Datenbank mit Volltextsuche