Abmahnung aus China

Muss ich mir jetzt auch Sorgen machen?

Genauso wir MarkenBlog hatte auch AutoRegional.de über die chinesische Kopie eines MAN Reisebusses berichtet.

Aus China kam jetzt eine Reaktion für den Autoblog von AutoRegional.

Heute überbrachte uns ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes Mitte ungewöhnliche Post. Der Inhalt ist schockierend. Ein chinesischer Bushersteller hat uns gerade nach China vorgeladen. Verlangt wird öffentliche Entschuldigung und wirtschaftliche Entschädigung.

Weitere Informationen bei Spiegel Online.

BPatG: DATE 24

26 W (pat) 360/03

Leitsatz:

DATE 24

Einzelne, konkret in einem „insbesondere“-Zusatz aufgeführte Domains stellen keine bei-spielhafte Aufzählung zur Erläuterung der im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufgeführten Dienstleistung „Auswahl und Gestaltung sowie Bereitstellung, Vermittlung und Ver-waltung von Internet-Adressen bzw. Namensraum im Internet“ dar. Die Domains können daher nicht in das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke eingetragen werden.

Quelle: Bundespatentgericht

Ehemalige DDR-Symbole sind markenfähig

Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 231/05 befasste sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde des Markeninhabers gegen den Beschluss der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die nachfolgend dargestellt Wort-/Bildmarke nach Löschungsantrag zu löschen.
Bei der Marke handelt es sich um das Logo der ehemaligen DDR Jugendorganisation „Junge Pioniere“.

Registernummer: 304 17 082

Das Bundespatentgericht hob den Beschluss des DPMA auf und wies den Löschungsantrag zurück.

Leitsätze zur Entscheidung formuliert RA Tobias Bier von der Kanzlei Kähler Kollegen Hamburg, der den Markeninhaber
und Beschwerdeführer vertrat im Titelschutzanzeiger Nr. 802

BPatG: UHU-stic

29 W (pat) 255/03

L e i t s a t z :

UHU-stic

1. Zur Verwechslungsgefahr zwischen einer jüngeren farbigen dreidimensionalen Marke und einer älteren ebenfalls farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke trotz identischer Waren und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wegen des unterschiedlichen Gesamteindrucks.

2. Die Farbgestaltung eines als farbige Wort-/Bildmarke registrierten Zeichens ist nicht allein kollisionsbegründend beim Vergleich mit einer farbigen dreidimensionalen Marke.

Quelle: Bundespatentgericht