Schutzschriftenregister

116 Landgerichte wären nur wenige Klicks entfernt

Die Vorteile eines solchen Registers liegen auf der Hand. Mit wenigen Arbeitsschritten können die Schutzschriften in dem Register eingestellt werden und wären für alle zuständigen Gerichte abrufbar. Da im Zweifel alle zuständigen Gerichte mit einer Schutzschrift versorgt werden müssen, kann es zu einem beträchtlichen Arbeitsanfall kommen, wenn Schriftsätze samt Anlagen an die 116 Landgerichte verschickt werden müssen.

[…] Verbindlich ist die Nutzung des Registers derzeit nicht. Nahziel für den Betreiber, die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR), ist eine gesetzliche Regelung. Darin müsste sichergestellt werden, dass die zuständigen Richter bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung das Register in einem zusätzlichen Arbeitsschritt vor einer Entscheidung konsultieren.

Quelle: Markenbusiness

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BPatG: Lego-Baustein

26 W (pat) 86/05

Leitsatz:

Lego-Baustein
Die dreidimensionale Wiedergabe eines quaderförmigen Spielbausteins, der zwei symmetrische Reihen mit jeweils vier Noppen an der Oberfläche aufweist („Lego-Baustein“), ist nicht markenfähig gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da sie als bevorzugte Ausführungsform im Wesentlichen technisch bedingt ist.

Quelle: Bundespatentgericht

Standards bei der Markenbewertung

Startschuss für weltweite Werte-Standards

Die Experten des Deutschen Instituts für Normung (DIN) waren offenbar die Schnellsten. “Wir haben die Initiative für dieses überfällige Thema ergriffen“, jubelt Holger Mühlbauer, Geschäftsführer des für Endverbraucherprodukte zuständigen Normenausschusses Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD). Die Mission der deutschen Norm- Geber: ein weltweit einheitlicher Standard für Markenwertmessungen.

Quelle: Werben & Verkaufen

PODWASH?

Aus der Reihe “Bahnbrechende Erfindungen verändern die Welt”:

Es gibt einige ungewöhnliche Anwendungen für MP3-Player, doch eine koreanische Firma dürfte den Vogel abschießen, wenn ein derartiges Gerät tatsächlich auf den Markt kommt. LG hat in den USA ein Patent für eine Waschmaschine beantragt, bei der eine Docking-Station angebracht ist, die zur Aufnahme für einen MP3-Player dient.

Quelle: Golem