betitel die Financial Times Deutschland ihre Bilderserie.
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OLG Hamburg: Narrenfreiheit für Forscher?
Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Az: 5 U 128/06 ) genießen Forschungseinrichtungen Narrenfreiheit, wenn es um den Gebrauch von Marken und Namen für ihre Projekte geht. Am Beispiel Inmas stellten die Hamburger Richter klar: Markenrechtliche Ansprüche scheiden aus, wenn die gewählte Projektbezeichnung im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Die Begründung: Wissenschaft ist kein „geschäftlicher Verkehr“. Feinheiten, wie ein Blickfang des Begriffs in einer Presseerklärung, ändern hieran nichts.
Quelle: Markenbusiness
EuG: Budweiser vs. Budweiser
Erfolg für die Anheuser-Busch im Streit um die Marke Budweiser.
Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-53/04 bis T-56/04, T-58/04 und T-59/04, den verbundenen Rechtssachen T-57/04 und T-71/04 und in den verbundenen Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04
Budejovický Budvar, národní podnik / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
Anheuser-Busch, Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON BUDEJOVICKÝ BUDVAR IN VERFAHREN AB, IN DENEN SIE ANHEUSER-BUSCH IN BEZUG AUF DIE EINTRAGUNG VON „BUDWEISER“ UND „BUD“ ALS GEMEINSCHAFTSWORTMARKEN GEGENÜBERSTAND
Budejovický Budvar hat nicht nachgewiesen, dass die nach dem Lissabonner Abkommen1 registrierten Ursprungsbezeichnungen „Budweiser“ und „Bud“, mit Wirkung u. a. in Frankreich, sie dazu berechtigen, Widerspruch gegen die von Anheuser-Busch für andere Waren als Bier eingereichten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen zu erheben.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichtes erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Initialien-Marken
Das Thema betrachtet Susan Scafidi unter dem Titel “Initial Interest Confusion“.
Produktpiraterie in der Modebranche
Im Modebereich kletterte die Zahl der beschlagnahmten Waren um 175 Prozent auf 30,25 Mio. Kleidungsstücke und Accessoires wie zum Beispiel Taschen. Dabei geht der Trend dahin, nicht mehr containerweise Fälschungen abzuliefern, sondern über das Internet geringe Stückzahlen zu verkaufen.
Quelle: Welt Online
Streit um “Sky”
Am 1. September will Premiere sein neues Satelliten-TV-Paket namens „Premiere Sky“ auf den Markt bringen. Jetzt droht dem Sender allerdings ein Streit um den Namen. Grund ist eine Klage des Medienmoguls Robert Murdoch. Die zu seinem Imperium gehörende britische Fernsehgesellschaft BskyB reichte beim Berliner Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die erst kürzlich gegründete Satelliten-TV-Plattform Premiere Sky ein.
Quelle: Markenbusiness