bayermonsanto.com – “netter” Versuch

Schon am Tag der ersten Übernahmegerüchte wurde die Domain “bayermonsanto.com” registriert, jedoch weder von der Bayer AG noch dem US-Konzern Monsanto. Vor dem WIPO-Schiedsgericht hat Bayer die Domain jetzt erstritten und die Übertragung erreicht.

Bayer AG v. Whois Agent, Whois Privacy Protection Service, Inc. / Syed Hussain, IBN7 Media Group
Case No. D2016-2354

Die Bayer AG wurde im Verfahren vertreten durch die Münchner Kanzlei BPM Legal.

Sonntagslinks

Trump, der weltweite Handel und die Auswirkungen auf den Markenschutz

Markenrechte von Schlecker sollen verkauft werden

WIPO: Change in the Amounts of the Individual Fee: Philippines

Open-Source-Projekt: Mozilla hat sich für neues Logo entschieden

Monopoly on “opoly”

?Rebranding der Sportmarke Völkl

WIPO: Change in the Amounts of the Individual Fee: Viet Nam

Europäisches Markenrecht – Bender untersucht die Entwicklung der Markenrechtsprechung in Luxemburg im Jahr 2016

Keep America great(!)

Abmahnung und Schadenersatz

Das Thema “Schadensersatzpflicht des Abmahnenden bei offensichtlich unberechtigter Abmahnung” hat sich das Markenserviceblog vorgenommen.

Eine Abmahnung ist schnell mal ausgesprochen. Grundsätzlich kann ja auch ohne Anwalt abgemahnt werden. Der Abmahnende sollte aber bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen den möglichen Boomerang mit einkalkulieren.
Die in Kennzeichensachen zuständige 12. Zivilkammer des Landgericht Hamburg hat nunmehr in einem Einzelfall beschlossen, dass eine unberechtigte Abmahnung – hier aufgrund einer angeblichen Markenverletzung – zu einer Schadensersatzpflicht des Abmahnenden führen kann.