BGH: I ZB 97/06

In der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke 302 34 986 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2007 […] beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der Be-schluss des 28. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 30. Oktober 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 € festgesetzt.

Zu den Entscheidungsgründen

Portugal: Microsoft for sale!

Ab morgen können Interessenten beim Online-Auktionshaus Ebay für den Firmennamen »Microsoft« bieten. Doch auch wenn die Markteinführung des Betriebssystems Windows Vista hinter den Erwartungen zurückblieb – um den gleichnamigen amerikanischen Softwarekonzern handelt es sich dabei nicht.

Quelle: Computer Reseller News

Danke an Ralf für den Tipp!

EuGH: Céline – Marke vs. Geschäftsbezeichnung

Nach einer jüngsten Entschei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) stellt die Benut­zung einer Geschäfts­be­zeich­nung, die mit einer älteren Marke iden­tisch ist, nicht unbe­dingt eine Rechts­ver­let­zung dar. Dies gilt auch dann, wenn es dabei um den Vertrieb von Waren geht, für die der Marken­schutz besteht. Es müsse fest­ge­stellt werden, ob die Funk­tion der Marke durch eine solche Benut­zung beein­träch­tigt werde.

Quelle: business-on.de