Neuer Internetauftritt des Deutschen Patent- und Markenamts

Heute wird der neu gestaltete Internetauftritt des Deutschen Patent– und Markenamts (DPMA) unter www.dpma.de veröffentlicht.

Die Internetseiten des Amts wurden optisch und inhaltlich überarbeitet und sind nun auch für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderungen, barrierefrei zugänglich. Eine klare Strukturierung der Inhalte ermöglicht es, schnell und unkompliziert die gewünschten Informationen abzurufen.

“Leserinnen und Leser, die mit den gewerblichen Schutzrechten noch nicht vertraut sind, profitieren von den neuen Seiten genauso wie Spezialisten, die unseren bisherigen Internetauftritt häufig benutzten.”, so Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent– und Markenamts. “Ich freue mich, unseren Kundinnen und Kunden mit unserem Internetauftritt einen umfangreichen und gleichzeitig gut strukturierten Informationspool zu bieten.”

Mit dem neuen Internetauftritt entsteht auch das Presseportal presse.dpma.de. Journalistinnen und Journalisten erhalten hier umfassende Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten und zum Amt. Ergänzt wurde das Portal um Online–Dienstleistungen, beispielsweise einem Bestellservice für Fotos, Registrierungsmöglichkeiten für den Presseverteiler und vielem mehr.

Quelle: DPMA

Mission Marke – der Schulwettbewerb 2008

Mission Marke
Bereits zum zweiten Mal findet der Wettbewerb »Mission Marke« statt, zu dem wir Sie und Ihre Klassen ganz herzlich einladen. Mit dem Wettbewerb möchten wir die Verbraucherbildung bei Schülerinnen und Schülern stärken. Den Gewinnern winken Klassenexkursionen, Geld- und weitere attraktive Sachpreise.

Der Wettbewerb
Marken sind nicht einfach nur Waren. Marken sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Marken setzen Trends und haben vor allem bei Jugendlichen Kultstatus. Zugleich sind sie auch Streitobjekt – als Statussymbol, als Fälschungsobjekt, als Werbeträger.

Mit dem Schulwettbewerb »Mission Marke« möchten wir Schülerinnen und Schüler zu einer kritischen und kreativen Auseinandersetzung mit dem Thema »Marke« auffordern. Aufgerufen sind Klassen 8 bis 10 und 11 bis 12/13.

Quelle: Jugend+Bildung

DPMA: Neue Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Einzelhandelsdienstleistungen

In den Entscheidungen des Bundespatentgerichts “BP Shop” (33 W (pat) 331/01) und “KAUFLAND” (33 W (pat) 128/05) hat das Bundespatentgericht ausgesprochen, dass diese Konkretisierung mittels Klassenziffern zu unbestimmt ist, insbesondere dass eine Dienstleistungsangabe wie “Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Waren der Klassen 1-34” nicht als zulässig erscheint.

Empfehlung der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Amtspraxis bislang noch nicht geändert. Im Hinblick auf mögliche gerichtliche Verfahren – etwa auch Widerspruchsverfahren – wird Anmeldern jedoch empfohlen, die Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse im Sinne der Auffassung des Bundespatentgerichts genauer zu spezifizieren.

[…] Zur Konkretisierung der Einzel-/Großhandelsdienstleistungen kann ferner auf die jeweils zutreffenden Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation zurückgegriffen werden. Nicht sachdienlich erscheinen dagegen umfangreiche Auflistungen von Einzelwaren.

Quelle: DPMA