Seriennummer: 3365816

Nizzaklasse: 09
Markeninhaber: Apple Inc.
Quelle: USPTO
via: Maclife
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz:
DeutschlandCard
Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 – ZB 12/02, GRUR 2005, 417 – BerlinCard).
Quelle: Bundespatentgericht
Fußball und Technik
Aktualisierte Präsentation zur Fußballeuropameisterschaft 2008Seit der WM 2006 steht “Fußball und Technik” im Netz. Eine Kollektion repräsentativer Erfindungen aus der Patentliteratur sowie ein historischer Abriss illustrieren und dokumentieren technische Entwicklungen rund um den Fußball.
Pünktlich zur Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und in der Schweiz haben die Autoren ihre Präsentation aktualisiert. Dabei sind ihnen wieder viele interessante Erfindungen zum Thema Fußball ins Netz gegangen.
Quelle: DPMA
Basketball-Legende Larry Bird verklagt die Betreiber einer Bed & Breakfast Pension in French Lick, Indiana.
Die Betreiber der Pension werben damit, dass es sich bei ihrem Gebäude um das ehemalige Anwesen des Basketballers handelt. Bird sieht sich durch diese Werbung in seinen Rechten verletzt und hat Klage eingereicht.
Quelle: Associated Press