Legal-Patent.com hat den dritten und abschließenden Teil seiner Serie zur “perfekten Marke” veröffentlicht.
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Die Zahlen des Tages
liefert heute das Europäische Markenamt EUIPO mit der Veröffentlichung der monatlichen Anmeldestatistik. Einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnen die Anmeldezahlen für Unionsmarken im März 2017.

Quelle: Alicante News
Sonntagslinks
Fanta hat „Spaß am Durchdrehen“
123Movies wird GoMovies: Markenstreit unter Filmpiraten
Klecksen – aber nur ja nicht mehr klexen
Chris Aire triumphiert in Markenstreit über LVMH, Hublot & Co.
Markenstreit um “Soft Cake” beendet
WIPO: Change in the Amounts of the Individual Fee: Turkey
China: Markenproblem für Daimlers “EQ”
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über den Markenstreit in China um das Kennzeichen “EQ” der Daimler AG.
Klax, Klex oder Klecks
Ein in Berlin ansässiger privater KITA-Betreiber, der sein Geschäft unter der Bezeichnung Klax betreibt, hat die KITA einer 5000-Einwohner-Gemeinde namens Klex wegen einer möglichen Markenverletzung abgemahnt und der Stadt untersagt, weiterhin als „Klex“ aufzutreten. „Spinnen die?!“ fragen sich viele, doch es ist ein legitimes Beispiel für die Erhaltung seiner Markenrechte. Die ganze Story inklusive Kommentar von Rechtsanwältin Angelika Hempel finden Sie in unserem Artikel.
Quelle: Legal-Patent.com
Gebührenpläne für Markenanmeldungen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht ein “Ein-Klassen-System” bei der Gebührenneuregelung vor.
Anmeldeverfahren einschließlich der Klassengebühr für eine Klasse:
– bei elektronischer Anmeldung: 250.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Aktuelle Gebühren für bis zu drei Klassen:
– bei elektronischer Anmeldung: 290.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Klassengebühr ab der zweiten Klasse pro Klasse: 50.- EUR
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Aktuelle Klassengebühren:
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Fazit: Eine Gebührensenkung greift nur bei der Anmeldung in einer Klasse. In den Genuss der geringeren Gebühren kämen auch nur die Nutzer der elektronischen Markenanmeldung. Verlierer wären Markenanmelder, die drei oder mehr Klassen beanspruchen. Hier würden jeweils 50.- EUR mehr als aktuell anfallen.