Die aktuelle Ausgabe des EUIPO Newsletters “Alicante News” ist erschienen und auf der Webseite des Europäischen Markenamts abrufbar.
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Amarone vs. SUMARONE oder geografische Angabe gegen Marke

Verletzt die Marke “SUMARONE” bei identischen Waren die geografische Angabe “Amarone della Valpolicella“?
Diese Frage beantwortet die Beschwerdekammer des EUIPO wie folgt:
Die Beschwerdekammer hebt hervor, dass der durchschnittliche EU-Verbraucher, insbesondere der nicht italienischsprachige Verbraucher, bei der Verwendung des Namens „SUMARONE“ zur Kennzeichnung von Weinen unmittelbar an den Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Amarone della Valpolicella“ denken wird (Randnrn. 40, 43, 47).
Daher wurde die Markenanmeldung “SUMARONE” zurückgewiesen.
R 1390/2024?2, SUMARONE / Amarone della Valpolicella
WIPO: Top-Anmelder im Madrider Markensystem
L’Oréal verteidigt seine Spitzenposition im Ranking der Unternehmen mit den meisten Markenanmeldungen bei der WIPO.

Gorillastreit – Urheberrecht gegen Markenanmeldung

Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.
R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)
Markenanmeldungen im Madrider Markensystem

Madrider Markensystem: Kennzahlen 2024
