Wanderausstellung zur Produkt- und Markenpiraterie

Fälschungen oft minderwertig, gesundheitsgefährdend oder lebensbedrohlich

Am 17. Juli 2008 startete der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) im Stuttgarter Flughafen die Wanderausstellung „Schöner Schein. Dunkler Schatten.“
APM wurde 1997 als Gemeinschaftsinitiative maßgeblich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Markenverband und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) gegründet und zählt heute über 80 in- und ausländische Unternehmen zu seinen Mitgliedern.
Der Hausherr Prof. Georg Fundel, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH, und Dr. Rüdiger Stihl, Vorsitzender des APM, nahmen die Eröffnung vor. Es ist die erste öffentliche Station der Wanderausstellung. Bis zum 07. August ist sie im Verbindungsgang Terminal 1 – 3 / Ebene 3 zu sehen. Ziel der Ausstellung ist es, die Verbraucher stärker zu sensibilisieren. Neben Waren aus dem Textil- und Accessoirebereich werden auch alltägliche Konsumgüter wie Spirituosen, Zigaretten und diverse Kosmetika ausgestellt. Zudem wird besonderes Augenmerk auf sicherheitsrelevante Güter wie Bohrmaschinen, Bremsscheiben und Kugellager gelegt.

Quelle: umweltruf.de

Das Auto und die IPC

Internet-Präsentation und Ausstellung im Deutschen Patent- und Markenamt

Eine der Lieblingsdomänen deutscher Erfinder war und ist der Kraftfahrzeugbau.
Aber auch Laien interessieren sich für die neuesten Entwicklungen der Automobiltechnik.
Für uns ein willkommener Anlass, um gerade auch “Patent-Neulingen” die “Internationale Patent-Klassifikation (IPC)” anhand von Erfindungen rund um das Thema “Auto” nahe zu bringen.

Quelle: DPMA

OLG Düsseldorf: Deutsche Marke vs. “.com”-Domain

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 U 93/07

Entscheidungsdatum: 22.04.2008

Normen: UWG § 3, § 4 Nr. 9 und Nr. 10, § 8; ZPO § 91a, MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 4

Leitsätze der Redaktion:
Ein ausländischer Vertriebspartner eines deutschen Unternehmens, der auf einen lokal umgrenzten Zielmarkt beschränkt ist (hier die Golfregion), ist nicht berechtigt, eine “.com”-Domain zu registrieren und zu nutzen, die mit dem heimischen Unternehmenskennzeichen identisch ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertriebspartner seitens des Markeninhabers der Vertrieb unter der Markenbezeichnung nur in einem regional begrenzten Gebiet vertraglich gestattet ist, die Nutzung einer – nicht (mehr) national gebundenen – “.com”-Domain im internationalen Geschäftsverkehr aber den Eindruck erweckt, dass der Vertrieb weltweit – und somit auch in Deutschland – erfolgt.

Quelle: Bettinger.de

Kanada: Einigung im Streit um iPhone

Markenstreit beigelegt: Apple und Comwave einigten sich

[…] Details der außergerichtlichen Einigung sind nicht bekannt, Apple Kanada beantwortete keine diesbezüglichen Anfragen der Zeitung. Sicher ist aber, dass Apple die alleinigen Rechte an dem Markennamen iPhone erhalten und Comwave bis zum 9. November 2008 die Nutzung des Begriffes für seine Dienste einstellen wird. Auch wenn es keine Informationen über die genaue Gestalt des Vergleichs gibt, wird Comwave vermutlich nicht ohne eine gewisse Abfindung vom Verhandlungstisch gegangen sein.

Quelle: maclife.de