BPatG: (Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

26 W (pat) 69/05

Leitsatz:

(Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

Die Eintragung des aus dem Staatswappen der ehemaligen DDR und dem dieses Wappen umgebenden Schriftzug “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT” bestehenden, von den Sicherheitskräften der ehemaligen DDR anlässlich von Auszeichnungen als Medaille bzw. Orden benutzten Wort-Bild-Symbols ist gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von Amts wegen zu löschen, weil seine Eintragung von einem beachtlichen Teil der inländischen Durchschnittsverbraucher als politisch anstößig empfunden wird und ersichtlich gegen die guten Sitten verstößt.

Quelle: Bundespatentgericht

Registernummer/Aktenzeichen: 30336375.4

Quelle: DPMA

Österreich: Fu Long – Update im Panda-Markenstreit

Gleich vier Markenanmeldungen (siehe Newsletter 2/2008) sorgten für Aufregung um den im vergangenen August im Tiergarten Schönbrunn geborenen Pandabären Fu Long. Das Problem bei der Sache: Der Tiergarten Schönbrunn ließ sich mit der Markenanmeldung zu lange Zeit und ging mit seiner Anmeldung am 30. November 2007 nur als Dritter durchs Ziel. Die Probleme sind jetzt natürlich umso größer: Im Februar 2008 reichte die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft jedenfalls eine Löschungsklage gegen die von einem Kärntner bereits am 22. Oktober 2007 registrierte Marke Fu Long ein.

Der Belangte hatte bis Ende Mai 2008 Zeit, auf die Löschungsklage zu antworten. Er ließ diese Frist ungenützt verstreichen.

Quelle: Newsletter des Österreichischen Patentamtes

via: Class 46

BPatG bestätigt Löschung der Bildmarke “Staatswappen DDR”

Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke “Abbildung Staatswappen ehemalige DDR”
München (ots) – Das Bundespatentgericht hat die durch das Deutsche Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der anliegenden Bildmarke bestätigt.

Die Marke war für verschiedene Waren, unter anderem verschiedene Kleidungsstücke, eingetragen. Das Bundespatentgericht hat ausgeführt, dass der Eintragung der Marke die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Markengesetz entgegenstünden. Die Marke bestehe aus der farbigen Abbildung des ehemaligen bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von der ehemaligen DDR verwendeten Staatswappens. Mit diesem Wappen könne auch heutzutage noch zum einen auf den geografischen Ursprung von Waren aus der ehemaligen DDR hingewiesen werden. Die Marke sei darüber hinaus auch als Hinweis auf solche Produkte geeignet, die ihrer Art und Beschaffenheit nach Waren entsprächen, wie sie in der ehemaligen DDR hergestellt worden seien.

Aktenzeichen: 26 W (pat) 4/05

Quelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichtes

Wanderausstellung zur Produkt- und Markenpiraterie

Fälschungen oft minderwertig, gesundheitsgefährdend oder lebensbedrohlich

Am 17. Juli 2008 startete der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) im Stuttgarter Flughafen die Wanderausstellung „Schöner Schein. Dunkler Schatten.“
APM wurde 1997 als Gemeinschaftsinitiative maßgeblich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Markenverband und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) gegründet und zählt heute über 80 in- und ausländische Unternehmen zu seinen Mitgliedern.
Der Hausherr Prof. Georg Fundel, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH, und Dr. Rüdiger Stihl, Vorsitzender des APM, nahmen die Eröffnung vor. Es ist die erste öffentliche Station der Wanderausstellung. Bis zum 07. August ist sie im Verbindungsgang Terminal 1 – 3 / Ebene 3 zu sehen. Ziel der Ausstellung ist es, die Verbraucher stärker zu sensibilisieren. Neben Waren aus dem Textil- und Accessoirebereich werden auch alltägliche Konsumgüter wie Spirituosen, Zigaretten und diverse Kosmetika ausgestellt. Zudem wird besonderes Augenmerk auf sicherheitsrelevante Güter wie Bohrmaschinen, Bremsscheiben und Kugellager gelegt.

Quelle: umweltruf.de