BPatG: Orange/Schwarz II

28 W (pat) 22/08

Leitsatz:

Orange/Schwarz II

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben sowie bei festen Angaben zu den Mengenanteilen der beanspruchten Farben (z. B. 2/3 Orange, 1/3 Schwarz) weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn die Markenbeschreibung weder die konkrete Aufteilung der Farbanteile noch deren räumliche Anordnung zu einander festlegt. Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

3. Selbst die Angabe, dass z. B. mindestens 2/3 einer Farbe zusammenhängend in Erscheinung treten sollen, führt zu einer unbestimmten Zahl konkreter Farbzusammenstellungen.

Quelle: Bundespatentgericht

30737814

Beschluss des BPatG im Volltext.

BPatG: Orange/Schwarz

28 W (pat) 21/08

Leitsatz:

Orange/Schwarz

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben sowie bei festen Angaben zu den Mengenanteilen der beanspruchten Farben (z. B. 2/3 Orange, 1/3 Schwarz) weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn die Markenbeschreibung weder die konkrete Aufteilung der Farbanteile noch deren räumliche Anordnung zu einander festlegt. Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

Quelle: Bundespatentgericht

30737813.6

Beschluss des BPatG im Volltext

WIPO: National Geographic Society gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat die National Geographic Society die Tippfehlerdomains ationalgeographic.com, nationaleographic.com, nationalgegraphic.com und nationalgographic.com eingeklagt.

(Fall Nr.: D2008-0699)
National Geographic Society v. Moniker Privacy Services / Mainstream Advertising / MSA, Inc

Zur National Geographic Society informiert Wikipedia:

Die National Geographic Society wurde am 27. Januar 1888 von 33 Männern im Washingtoner Cosmos Club gegründet. Der erste Präsident der Gesellschaft wurde Gardiner Greene Hubbard, ihm folgte sein Schwiegersohn Alexander Graham Bell. Zweck der Vereinigung war und ist, geografische Kenntnisse der Allgemeinheit nahe zu bringen.

Zu diesem Zweck fördert sie geografische Forschungsprojekte und gibt eine monatlich erscheinende Zeitschrift, das National Geographic Magazine (später National Geographic) heraus, deren erste Ausgabe 9 Monate nach Gründung der Gesellschaft erschien. Das Magazin ist bekannt für seine spektakulären Farbfotografien, sorgfältig recherchierten und neutralen Reportagen, sowie hervorragenden Landkartenbeilagen. Charakteristisch ist der gelbe Rand (yellow border) als Markenzeichen.

1982 hatte das US-Magazin eine Verkaufsauflage von 10.860.000 Exemplaren.

Spinning – DOSB warnt vor Abmahnungen

Der Deutsche Olympische Sportbund DOSB hat eine Information zum Thema “Markenrecht und Abmahnungen” an die Landessportbünde weitergeleitet. Im konkreten Fall geht es um den Begriff “Spinning”, der seit Juli 1996 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 39516677.2 zu Gunsten der Firma Mad Dogg Athletics aus den USA geschützt ist. Es gebe es Anzeichen dafür, dass sich die Markenrechtsinhaber gezielt auf die Suche nach Vereinen machen, die den Begriff “Spinning” ohne Lizenzierung verwenden.

Quelle: Norddeutsche Neuste Nachrichten

USA: Hasbro vs. Facebook

Aus für Scrabulous bei Facebook in Amerika

Die beliebte Facebook-Applikation Scrabulous ist in den USA und Kanada nicht länger zugänglich.

Nachdem Hasbro, der Rechteinhaber des originalen Scrabble, gegen die Macher der unlizenzierten Online-Version Klage eingereicht hatte, wurde das Spiel “Scrabulous” nun von Facebook entfernt.

[…] Wie ein Facebook-Sprecher gegenüber der “BBC” mitteilte, erfolgte die endgültige Entscheidung zum Aus für Scrabulous nun jedoch nicht seitens der Plattform, sondern kam von den Entwicklern selbst. Außerhalb von Nordamerkika, wo Mattel die Rechte am Scrabble-Original hält, scheint die Facebook-Version bis auf weiteres zugänglich zu bleiben. Scrabulous ist bei den Nutzern der Plattform sehr beliebt und die drohende bzw. nun auch umgesetzte Abschaltung ruft einigen Widerstand hervor.

Quelle: Computerwoche

WIPO: Erfolge für deutsche Autobauer

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Volkswagen AG die Domain volkswagen-audi.com eingeklagt.

(Fall Nr.: D2008-0755)
Volkswagen AG v. Zigoumis, Constantine

Die Tippfehlerdomain prosche.com konnte die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erstreiten.

(Fall Nr.: D2008-0691)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG v. Laksh Internet Solutions Private Limited / Privacy Protection