Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit “VZ” im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzels nun gerichtlich bestätigen lassen. Er habe eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, teilte der Initiator des Angebots, Ralf Müller, am heutigen Montag mit. “Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten Muster-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‘VZ’ für seine Internetdomain verwendet”, ohne dabei “Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles” zu berücksichtigen.
Quelle: heise.de
Zur Pressemitteilung von BÖRSEVZ.
Ebenfalls abgemahnt wurden offenbar die Betreiber der Angebote “Schulfreundevz“ und „Insidervz“.
Am 28. Juli 2008 meldete sich Hans-Jürgen Förtsch spätabends in einem Kommentar zu Wort, wo er von einer Abmahnung berichtet, die ihm zugestellt wurde. Beanstandet wurden von StudiVZ die beiden Markenanmeldungen SchulfreundeVZ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und InsiderVZ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) sowie zahlreiche Domainregistrationen in verschiedenen Variationen (u.a. schulfreundevz.de, schulfreunde-vz.de, insidervz.com).
Quelle: pixelfolk.net
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