Kaum auf dem Markt, sah sich der neue Titel „zeitlos – Das Generationen Magazin“ schon mit einer Forderung des Zeitverlages Gerd Bucerius GmbH konfrontiert, die verwendeten Markenrechte im Sinne des Zeitverlages zu modifizieren.
[…] Stein des Anstoßes war das beiden Titeln gemeinsame Element „Zeit“:
Konkret sahen die juristischen Vertreter des Zeitverlages die bestehenden Markenrechte am eingeführten Wochentitel „Die Zeit“ tangiert, und forderten daher den Inhaber der eingetragenen Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“ zu diversen Zugeständnissen bei seiner Markenanmeldung auf.
Von Anfang an jedoch zeigte man sich seitens des Zeitverlages durchaus geneigt, dem Zeitlos-Verlag entgegen zu kommen, und bot den „zeitlos“ Machern eine „gütliche Einigung“ an, welche nun auch erzielt werden konnte.[…] Darüber hinaus haben sich die Inhaber der „zeitlos“ – Marke verpflichtet, auch rein formal jede Verwechslungsgefahr mit der „Zeit“ auszuschließen, indem sie den entsprechenden Namensbestandteil ihres Titels in keiner Weise betonen oder herausheben.
Auch dieses wird den „zeitlos“ Herausgebern kaum Probleme bereiten, würde solches Tun doch die Programmatik ihres Titels geradezu ab absurdum führen. Schließlich ist es unser aller Los, dem Diktat der Zeit zu unterliegen, und nur die Zeitlosen, d.h. jene, die den Druck der Zeit nicht spüren, sind wirklich frei. Die Markenrechte der Wochenzeitung „Die Zeit“ zu respektieren, ist also ohnehin im „zeitlos“ Titel- und Magazinkonzept angelegt.
Quelle: openPR