BPatG: Signalgelb

29 W (pat) 58/06

Leitsatz:

Farbmarke Signalgelb

1. Außergewöhnliche Umstände im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Unterscheidungskraft abstrakter Farbmarken (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 – Libertel) können nur dann angenommen werden, wenn die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Teil eines in sich abgeschlossenen, von den Kennzeichnungsgewohnheiten anderer Branchen unabhängigen und somit spezifischen Marktsegments im wirtschaftlichen Sinne sind.

2. Bei kostenlosen E-Mail-Diensten ist dies nicht der Fall. Die betriebliche Herkunftsfunktion eines Farbzeichens lässt sich daher nicht in Bezug auf die konkrete Dienstleistung beurteilen.

3. Die Unterscheidungskraft kann daher nicht geprüft werden. Eine Eintragung ist nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung möglich.

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA: Neues Formular zur Markenanmeldung

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat das neue Formular zur Markenanmeldung veröffentlicht.

Für den Antrag auf Erteilung einer nationalen Marke ist ab 1. September 2008 der nachfolgend abgedruckte Vordruck (W7005) zu verwenden. Der Vordruck einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt ist der aktuellen Rechtslage angepasst worden.

Quelle: DPMA

DPMA: Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten

Konferenz am 20. November 2008
DPMA, Technisches Informationszentrum Berlin, Gitschiner Straße 97, 10969 Berlin

Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster) ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesichts ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen oft problematisch und mit schwer überschaubaren Risiken verbunden, so dass letztlich immer häufiger auf die Registrierung von Schutzrechten verzichtet wird, weil sie für nicht durchsetzbar gehalten werden.

Quelle: DPMA

Einen Namen braucht die fusionierte Bank

Die Dresdner Bank, sie war einmal. Nach 136 Jahren könnte der traditionsreiche Name bald als Marke verschwinden.

[…] Nach der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank wird nun darüber nachgedacht, wie das neue größere Institut heißen könnte. Fest steht: Die Commerzbank will nach der Übernahme der Allianz-Tochter Dresdner Bank eine Marke streichen. “Wir werden im Marketing stärker werden, weil wir künftig nur noch eine Marke haben werden”, sagte Commerzbank-Chef Martin Blessing am Montag in Frankfurt. Welche Marke beibehalten wird, sagte er zunächst nicht. Erwartet wird, dass der Name Dresdner Bank gestrichen wird. Als Arbeitstitel für das neue Unternehmen steht der Name “Commerzbank, die Beraterbank” im Raum.

Quelle: Zeit