Abmahnung für Netbook

Golem berichtet über die Aufforderung des britischen Unternehmens Psion den markenrechtlich beanspruchten begriff “Netbook” nicht mehr zu verwenden.

In Briefen fordert Psion Websitebetreiber auf, das Wort Netbook nicht länger zu nutzen, berichtet das Blog jkOnTheRun, belegt durch ein Schreiben von Psions Rechtsanwälten. In dem Schreiben mit Datum vom 23. Dezember 2008 heißt es ausdrücklich, dass parallel auch Schreiben an andere Websitebetreiber versandt werden.

Und tatsächlich findet sich auch im Markenregister des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM eine entsprechende Wortmarke.

00428250
NETBOOK
Anmeldedatum 09.12.1996
Nizzaklasse 09, 16
Waren & Dienstleistungen:
09 Computer, elektronische Apparate und Instrumente zur Verarbeitung, Speicherung, Bewegung oder Anzeige von Daten; in Klasse 9 enthaltene Apparate zur Verwendung mit Computern; Teile und Bestandteile, soweit sie in Klasse 9 enthalten sind, für alle vorstehend genannten Waren; Computerprogramme; Magnetplatten und Magnetkarten, alle für Computer; Magnetdatenträger mit gespeicherten Programmen oder Daten für Computer.
16 Druckereierzeugnisse, Bücher, Handbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Papier, Waren aus Papier, alle für die Aufzeichnung von Computerprogrammen und/oder für die Aufzeichnung von Daten für Computer.
Inhaber: PSION PLC, GB

Quelle: HABM

BPatG: Flaggenball

33 W (pat) 32/07

Leitsatz:

Flaggenball

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 Satz 1 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausgeschlossen, die staatliche Hoheitszeichen oder ihre heraldischen Nachahmungen, wenn auch neben anderen Elementen enthalten. Dieses absolute Verbot, das staatliche Hoheitszeichen vor Missbrauch und privater Monopolisierung schützen soll, greift jedoch angesichts der erforderlichen engen Anforderungen nur dann, wenn der vom Sinn und Zweck der Vorschrift allein missbilligte Eindruck eines hoheitlichen Bezugs erweckt wird. Daran fehlt es, wenn ein Zeichen neben anderen Elementen aus der Kombination mehrerer verschiedener nationaler Symbole (hier: Staatsflaggen) besteht, so dass eine Zuordnung zu einem einzigen Hoheitsträger nicht mehr möglich ist, sondern lediglich ein Eindruck von Internationalität mit rein dekorativem Charakter entsteht.

Quelle: Bundespatentgericht

Kritische Stellungnahmen zu neuen Top Level Domains

Zahlreiche große Unternehmen und Verbände fordern von der Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) aufzuschieben. Im Rahmen einer ersten Kommentierungsphase zu dem für kommendes Jahr geplanten Verfahren stellte etwa der Murdoch-Konzern News Corporation die Notwendigkeit einer Erweiterung des Namensraums in Frage: “Zahlreiche Fragen sind offen, was den Nachweis einer ausreichenden Nachfrage oder Notwendigkeit für neue gTLDs anbelangt”, schreibt der Konzern, zu dem unter anderem Twentieth Century Fox, Fox News oder das Wallstreet Journal gehören.

Quelle: Heise

Danke an Till für den Tipp!

EuGH: Bavaria – Das sieht nicht gut aus

Die bayerischen Bierbrauer werden die Marke “Bayerisches Bier” wohl nicht vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schützen lassen können. Der Generalanwalt des Gerichts empfahl den obersten EU-Richtern, auch in Zukunft das Wort “Bavaria” in bereits bestehenden ausländischen Biersorten zu gestatten.

Quelle: Bayerischer Rundfunk