Yoghurt-Gums: Haribo vs. Katjes

Süßer Erfolg: Haribo gewinnt mit CBH Streit um Yoghurt-Gums

Der Bonner Süßartikelhersteller Haribo darf weiterhin Süßigkeiten mit der Bezeichnung ‘Yoghurt-Gums’ anbieten und verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht wies jetzt eine Berufung des Konkurrenten Katjes zurück, der schon Anfang 2007 beim Landgericht Hamburg mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gescheitert war.

Quelle: Juve.de

Sweet – Saure Abmahnung für Süßes

Andy Scott ließ sich im Jahr 2004, sieben Jahre nach Connollys Tod, die Wortmarken »Sweet« und »The Sweet« beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen und geht nun gegen alle vor, die Produkte verkaufen, die Connolly aufnahm und als »Sweet« betitelte. »Bis heute wurden über 70 verschiedene illegale Tonträger entdeckt«, beteuert Scott.

Quelle: gea.de

Unter der Registernummer 30439963 findet sich im Markenregister des DPMA tatsächlich die Wortmarke ” THE SWEET”. Der Schutz wird mit Priorität vom 14.07.2004 beansprucht für:

09 DVDs, Compact-Disks (Ton, Bild), Schallplatten, Tonträger, Videokassetten;

25 Halstücher, Hemden; Hüte, Jacken, Mützen, Mützenschirme, Oberbekleidungsstücke, Schals, Stirnbänder (Bekleidung), Sweater, T-Shirts;

41 Veranstaltung und Durchführung von Konzerten, Dienste von Unterhaltungskünstlern, Durchführung von Live-Veranstaltungen, Musikdarbietungen (Orchester), Unterhaltung.

Die erwähnte Wortmarke “Sweet” ist jedoch nicht auffindbar.

Allerdings findet sich unter der Registernummer 39861190 die nachfolgende Wort-/Bildmarke aus dem Besitz der BMG Music International Service GmbH.

Mit Priorität vom 23.10.1998 gewährt die Marke Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

09 Bespielte Ton-, Bild-, Bildton- und Datenträger, auch für interaktive Anwendungen;

14 Schmuckwaren einschließlich Modeschmuck, Uhren; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten;

16 Papier- und Pappwaren, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren; Photographien, Poster; Abziehbilder (auch solche aus PVC und zum Aufbügeln); bedruckte Aufkleber; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Schreibgeräte; Musiknoten und Partitüren;

25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere T-shirts, Sweatshirts, Jacken, Hüte und Baseballkappen;

41 Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, insbesondere Musikdarbietungen.

Quelle: DPMA

BPatG: Die Drachenjäger

32 W (pat) 61/07

Leitsatz:

Die Drachenjäger

Als Gattungsbezeichnung sog. Fantasy-Comic-Figuren entbehrt die Wortfolge “Die Drachenjäger” für mediale Waren und Dienstleistungen (Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger, Spiele und Spielzeug, Unterhaltung, Telekommunikation) jeglicher Unterscheidungskraft (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2006, 593 – Der kleine Eisbär.

Quelle: Bundespatentgericht