Umschlag einer turkmenischen Markenurkunde
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markenrechtliches Sammelsurium
Über die neue Version der Marke WELLA berichtet das Design Tagebuch.
Seit 1930 gehört die “Wella-Nixe” zum Erscheinungsbild der Haarkosmetikmarke. Seit Januar 2009 erscheint sie in überarbeiteter Form und zeugt so von der Weiterentwicklung und Schärfung der Marke.
Sehenswert ist auch die Logohistorie der Wort-/Bildmarke WELLA.
Schiesser ist pleite
Der Erfinder des Feinripp ist am Ende: Die Finanzkrise trifft ein weiteres deutsches Traditionsunternehmen: Der 1875 gegründete Unterwäschehersteller Schiesser hat am Montag Insolvenz angemeldet.
Quelle: Tagesspiegel
Das älteste Kennzeichen der Schiesser AG im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes stammt von 1925.
Unter der Registernummer 642218 genießt die folgende Wort-/Bildmarke Schutz in den Klassen 10 und 25.

Als Europäische Gemeinschaftsmarke wurde im Jahr 2002 das nachfolgende Zeichen zur Marke angemeldet.
Registernummer:02827749

Im Jahr 2006 folgten weitere Wiedergabe der Marke:
Registernummer: 30620493

Registernummer: 30635592

Quellen: DPMA und HABM
Der Streit zwischen Harzer Gemeinden um den Begriff “Oberharz” droht zu eskalieren.
Der Landrat des niedersächsischen Kreises Goslar, Stephan Manke, sagte am Montag, sollte Sachsen-Anhalt nicht einlenken und im Zusammenhang mit der geplanten Fusion von Kommunen nicht auf den Namen “Oberharz” verzichten, “müssten letztlich wohl die Gerichte bemüht werden”. Anlass für die Auseinandersetzung sind Pläne, die Gemeinde Elbingerode und die Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz in Sachsen-Anhalt unter dem Begriff “Oberharz” zusammenzuschließen. Im Westharz, wo es seit 1972 die Samtgemeinde Oberharz mit dem Hauptort Clausthal-Zellerfeld gibt, sorgt das Vorhaben für Unruhe.
Quelle: MDR
Im Zuge von Psions Bemühungen, seine Marke zu schützen, hat das Unternehmen seine Markenrechte auch gegenüber Google geltend gemacht. Wie üblich hat Google daraufhin die Buchung von Werbung mit den Begriffen über sein Werbesystem Adwords gesperrt. Dort heißt es nun: “Aus Gründen des Markenschutzes ist es Adwords-Kunden nicht gestattet, das Wort ‘Netbook’ in Google-Adwords-Anzeigen zu verwenden.
Quelle: zoomer.de