Markenanmeldungen: Ranking der Bundesländer

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine nach Bundesländern geordnete Übersicht zu den Markenanmeldungen im Jahr 2008 veröffentlicht.

1. Nordrhein-Westfalen 15.767
2. Bayern 13.003
3. Baden-Württemberg 9.145
4. Hessen 5.628
5. Berlin 5.087
6. Niedersachsen 4.822
7. Hamburg 3.869
8. Rheinland-Pfalz 3.230
9. Sachsen 2.546
10. Schleswig-Holstein 2.213
11. Brandenburg 1.010
12. Sachsen-Anhalt 999
13. Thüringen 910
14. Mecklenburg-Vorpommern 644
15. Saarland 601
16. Bremen 600

Quelle: DPMA

Ein heißes, letzlich nur durch eine Markenanmeldung entschiedenes Rennen um die “rote Laterne” liefern sich Bremen und das Saarland.

via: Markenserviceblog

Sonntagslinks

Energieversorger EWE erhält neues Logo

WIPO: Rekordzahlen beim Cybersquatting 2008 und Sorgen wegen neuer Top Level Domains im Jahr 2009

Das Oharmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Drogen und Kurioses: Was der Zoll aus dem Verkehr zieht

Google AdSense: Interessenbezogene Anzeigeneinstellung

UDRP-Verfahren: SAP scheitert bei WIPO mit sap-microsoft.com

Next week’s attractions

Galerie: Markenurkunde Europa (Gemeinschaftsmarke)

HABM: Deutliche Gebührensenkung

Gebührenänderung muss noch offiziell veröffentlicht werden.
Drastische Gebührensenkung wird kurzfristig in Kraft treten.

Der von der Europäischen Kommission in Brüssel geleitete Ausschuss für Gebühren genehmigte ein Ma?nahmenpaket zur Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarkenschutz von 40%. HABM-Präsident Wubbo de Boer äu?erte seine Zufriedenheit darüber, dass die Mitgliedsstaaten auf überwältigende Weise für diese Ma?nahme gestimmt hätten, die dazu konzipiert ist, den Nutzern einen besseren Preis anzubieten sowie besonders die KMU zu unterstützen.

[…] Die wichtigsten Inhalte des Ma?nahmenpakets sind folgende: Die Gebühren für die Eintragung werden auf Null gesetzt, und es wird eine kompensatorische Erhöhung auf die Anmeldegebühr angewendet. Daraus folgt eine Vereinfachung des Verfahrens, indem eine einmalige Gebühr von 1050 EUR für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung per Fax oder auf Papierwege bzw. 900 EUR für eine Online-Gemeinschaftsmarkenanmeldung entsteht. Die neue Gebühr für eine Anmeldung über das Madrider Protokoll beträgt 870 EUR.

Quelle: HABM

BPatG: Saugauf

33 W (pat) 89/07

Leitsatz:

Saugauf

Das Freihaltungsbedürfnis an einem i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG waren- und dienstleistungsbeschreibenden Verb erfasst nicht nur die Infinitivform, sondern erstreckt sich regelmäßig auch auf den Imperativ.

Der Imperativ „saugauf“ des Verbs „aufsaugen“ ist für Waren (wie z. B. Staubsaugerfilterbeutel, Staubsaugerbeutel, Filtermaterialien einschließlich Filter aus Papier für Staubsauger), die zur Verwendung im Zusammenhang mit Staubsaugern bestimmt sind und für entsprechende Einzelhandelsdienstleistungen als bloße Bestimmungsangabe nicht eintragungsfähig.
Die regelwidrige Zusammenschreibung vermag nicht schutzbegründend zu wirken.

Quelle: Bundespatentgericht